Der 55-jährige muss sich wegen versuchten Mordes verantworten, teilte das Landgericht Aschaffenburg heute mit. Der Prozess beginnt am 22. Mai und soll sieben Verhandlungstage in Anspruch nehmen.
DNA-Spur führte zum Täter
Der Mann war im Oktober vergangenen Jahres überraschend festgenommen worden, nachdem ein altes Beweisstück routinemäßig auf DNA-Spuren untersucht worden war. Nach seiner Festnahme hatte der Mann zunächst die Vergewaltigung gestanden, den Mordversuch aber nicht. Er sitzt seitdem in Untersuchungshaft.
Die damals 22 Jahre alte Frau aus dem Raum Offenbach hatte sich nach der Tat schwer verletzt zu einer nahegelegenen Straße geschleppt, wo sie von einem Autofahrer gefunden wurde. Eine sofortige Großfahndung blieb erfolglos.
Vergewaltigung bereits verjährt
Angeklagt werden konnte der Mann nur wegen versuchten Mordes, denn Mord kann strafrechtlich nicht verjähren. Der Tatbestand der Vergewaltigung dagegen ist Polizei und Staatsanwaltschaft zufolge seit 2008 verjährt. Im Falle eine Verurteilung wegen versuchten Mordes kann das Sexualverbrechen beim Strafmaß aber mit berücksichtigt werden - falls die Richter es als erwiesen ansehen, dass der Täter mit dem Mordversuch die Vergewaltigung vertuschen wollte.