Die Betreiberfirmen erhalten vom Bund die Mauteinnahmen für Lkw über 12,5 Tonnen. Seit die Maut allerdings vor zwei Jahren auch auf die kleineren, siebeneinhalb Tonnen schweren Fahrzeuge erweitert wurde, erhalten die Autobahnbetreiber irrtümlicherweise zu viel Geld - denn das Maut-Abrechnungssystem TollCollect kann nicht unterscheiden, wie schwer ein Fahrzeug ist. Die Maut für leichtere Lkw steht aber eigentlich dem Bund zu.
Gibt es eine Rückforderung?
Im Fall der A8 bereiten sie sich die Betreiberfirmen darauf vor, dass der Bund das Geld zurückfordert.
"Pansuevia hat hierfür ausreichende Rückstellungen getroffen", sagte Pansuevia-Geschäftsführer Robert Schmidt aus Jettingen-Scheppach dem BR. Der Umfang der Mehrzahlungen liege "im niedrigen einstelligen Prozentbereich". Die Zahlungen seien unter Vorbehalt geleistet worden. Es erfolge ein sofortiger Abzug, sobald der Sachverhalt geklärt sei. Vor Gericht möchte man dabei allerdings nicht gehen, erklärt der Geschäftsführer von Autobahn a+, Herrmann Wenzel:
"Wir haben nicht vor, den Bund zu verklagen, wir haben auch nie in Abrede gestellt, dass uns das Geld zusteht. Nur wir wollen , genau wie wir das bei allen Abrechnungen haben, eine korrekte Abrechnung." Hermann Wenzel
Die Autobahnbetreiberfirma ist auf die Daten aus dem Abrechnungssystem TollCollect angewiesen und darf keine eigenen Zahlen erheben.
"Wir mussten uns in unseren Verträgen und im Rahmen dieses Projektes dazu verpflichten, dass wir den TollCollect-Daten vertrauen." Hermann Wenzel
Damit die Einnahmen für leichtere Lkw künftig in den Bundeshaushalt fließen, muss also beim Maut-Abrechnungssystem nachgebessert werden. Mitte 2018 wird für TollCollect eine neue Konzession ausgeschrieben -spätestens dann mit einer klaren Aufschlüsselung der Fahrzeuge.