Frauen ab dem 21. Lebensjahr, die in einer besonders schweren Lebenssituation sind - darunter fällt neben finanzieller Bedürftigkeit auch zum Beispiel eine Krankheit oder die Überforderung durch bereits vorhandene Kinder -, können sich ab dem 1. Januar 2018 an die Schwangerenberatung des Landkreises Kelheim wenden.
Der sogenannte Verhütungsmittelfonds gilt nur für ein Jahr und muss jährlich neu beschlossen werden.
Abtreibungen verhindern
Frauen, die in Armut leben, haben ein hohes Risiko, ungewollt schwanger zu werden. Ab dem 21. Lebensjahr müssen Frauen Verhütungsmittel wie die Pille oder die Hormonspirale selbst zahlen.
In der Kelheimer Schwangerenberatungsstelle sind die Beraterinnen immer wieder damit konfrontiert, dass sich Frauen mit geringem Einkommen Verhütungsmittel nicht selber finanzieren können, heißt es im Beschluss des Kreisausschusses. Weiter wird mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts argumentiert: Demnach ist die Kostenübernahme für Abtreibungen verfassungswidrig. Der Landkreis will die freiwillige Leistung von 5.000 Euro einbringen, um Frauen vor ungewollten Schwangerschaften und Abtreibungen zu schützen.
Vorbild Landshut
Die CSU-Fraktion hatte den Antrag eingebracht, der vor einer Woche einstimmig beschlossen wurde. Vorbild für den Beschluss war der Nachbarlandkreis. In der Stadt Landshut gibt es den sogenannten Verhütungsmittelfonds seit zwei Jahren, im Landkreis Landshut seit einem Jahr.