Der Bordellbetreiber, der gegen das geplante geklagt hatte, zog heute seine Klage vor dem Verwaltungsgericht Augsburg überraschend zurück. Wie das Gericht dem BR mitteilte, hätte die Klage gegen die bereits erteilte Baugenehmigung geringe Aussicht auf Erfolg gehabt, da die Baupläne laut der zuständigen Kammer keine Verletzung des Nachbarschaftsschutzes darstellen.
Bordellbetreiber beklagte Verschattung durch Kuka-Parkhaus
Nach Angaben des Gerichts begründete der Kläger sein Anliegen mit der Verschattung seiner beiden angrenzenden Grundstücke und einer erdrückenden Wirkung des geplanten Parkhauses. Der Kläger störte sich nach Gerichtsangaben außerdem daran, dass sich das Parkhaus nicht in die vorhandene Bebauung einfügt. Es würde die Gebäude in der näheren Umgebung künftig um zwei Geschosse überragen.