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Kinder missbraucht - Plädoyers am Landgericht Hof

Ein 62-Jähriger soll Grundschulkinder an einer Haltestelle abgepasst und sie sexuell missbraucht haben. Bei dem Prozess am Landgericht Hof hat die Staatsanwaltschaft nun Sicherungsverwahrung für den Mann gefordert.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten Franken am .

Wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern droht einem 62-jährigen Mann aus Hof Sicherungsverwahrung. Das heißt, er könnte erst dann wieder in Freiheit entlassen werden, wenn gesichert ist, dass von ihm keine Gefahr mehr ausgeht. Dies hat die Staatsanwaltschaft heute Nachmittag in ihrem Plädoyer gefordert – zusätzlich zu einer Haftstrafe von achteinhalb Jahren. Auch der Verteidiger schließt eine Sicherungsverwahrung nicht aus – allerdings erst, wenn der einschlägig vorbestrafte Mann sich einer Therapie verweigert. Das Urteil will das Landgericht Hof am Dienstagnachmittag (15.05.2018) sprechen.

An Bushaltestelle abgepasst

Der 62-Jährige saß bereits wegen sexuellen Missbrauchs seiner Stieftochter bis Ende 2012 drei Jahre lang in Haft. Er hatte damals eine Therapie abgelehnt, weil er nach seiner Auffassung unschuldig verurteilt worden sei. Im derzeitigen Prozess vor dem Landgericht Hof hatte er dagegen am ersten Verhandlungstag im April gestanden, dass er ein ihm völlig fremdes siebenjähriges Mädchen und ihren achtjährigen Bruder mehrfach an einer Bushaltestelle in der Nähe ihres Horts abgepasst und dann missbraucht hat.

Kinder an abgelegenen Orten sexuell missbraucht

Er war mit dem Geschwister-Paar in seinem Auto zu abgelegenen Stellen hinter leerstehenden Gebäuden und Parkplätzen gefahren. Dort mussten sich die Kinder zum Teil ausziehen, er berührte und fotografierte sie oder ließ sich selbst vom Achtjährigen bei den Missbrauchshandlungen an der kleinen Schwester fotografieren. Die beiden Kinder seien massiv seelisch geschädigt, hatte der Anwalt der betroffenen Familie beim Prozess-Auftakt im April erklärt.

Weitere Opfer des 62-Jährigen

Zusätzlich zu dem Geschwister-Paar soll der Angeklagte auch noch seine dreijährige Stief-Enkeltochter und ein achtjährigen Mädchen aus der Verwandtschaft sexuell missbraucht haben. An einigen Prozesstagen der Verhandlung wie auch heute bei den Plädoyers war die Öffentlichkeit zum Schutz der Kinder ausgeschlossen.