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Diesel-Fahrzeug

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Hunderte Dieselautos könnten in Ostbayern stillgelegt werden

Besitzern von Dieselautos droht in den nächsten Tagen die zwangsweise Stilllegung ihrer Fahrzeuge. In Ostbayern könnten davon Hunderte betroffen sein. Den Fahrzeughaltern bleibt dann nur die Nachrüstung - oder eine Klage.

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Über dieses Thema berichtet: Mittags in Niederbayern und Oberpfalz am .

Die Folgen des Abgasskandals bei den deutschen Autoherstellern erreichen jetzt auch Niederbayern und die Oberpfalz. Besitzer von Dieselautos mit Schummelsoftware in ihren Motoren müssen in den nächsten Tagen damit rechnen, dass sie ihr Fahrzeug stilllegen lassen müssen. 

VW- und Audi-Modelle betroffen

Nach ersten Recherchen bei den KFZ-Zulassungsstellen in der Region könnte eine dreistellige Zahl an Autobesitzern zusammenkommen. Allein die Stadt und der Landkreis Regensburg gehen aktuell von rund 33 sogenannten Stilllegungsverfügungen aus. In der Stadt und im Landkreis Landshut sind 26 Bescheide erlassen worden. In Amberg sind es sechs. Betroffen sind Autofahrer von VW und Audi-Modellen der Baujahre 2009 bis 2014, die die illegale Motor-Software in der Werkstatt nicht durch eine neue legale Version ersetzen haben lassen. Dazu hatten die Behörden bereits vor eineinhalb Jahren deutschlandweit Briefe an die Betroffenen mit der Aufforderung verschickt, ihre Fahrzeuge nachrüsten zu lassen. 

Fahrzeugschein und Kennzeichen abgeben

Die meisten sind laut Verkehrsministerium der Aufforderung auch nachgekommen. Einige hätten aber noch nichts gemacht, obwohl sie bereits mehrmals vom Kraftfahrtbundesamt aufgefordert worden seien. Diese Fahrzeughalter bekommen jetzt die Stilllegungsbescheide. Das bedeute, dass dem betroffenen Fahrer der Betrieb seines Autos untersagt werde. Er müsse Fahrzeugschein und Kennzeichen abgeben. "Und zwar solange, bis die Nachrüstung erfolgt ist", erläutert der Leiter des Ordnungsamts Patrick Veit in Regensburg. "Wenn nicht nachgerüstet wird, wird das Fahrzeug zwangsweise stillgelegt", so Veit.

Allerdings seien die Stilllegungsbescheide nicht mit einem Sofortvollzug versehen. Das heißt, die Betroffenen hätten die Möglichkeit, innerhalb von vier Wochen gegen diesen Bescheid zu klagen.