Warum landen immer mehr Kampfhunde in Bayerns Tierheimen?
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Warum landen immer mehr Kampfhunde in Bayerns Tierheimen?

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#fragBR24💡 Immer mehr Kampfhunde in Bayerns Tierheimen! Warum?

Seit 1992 hat Bayern ein strenges Kampfhunde-Gesetz. Besonders aggressive Rassen sind so gut wie verboten. Trotzdem klagen Tierheime vor allem in den Städten darüber, dass viele solche Hunde bei ihnen landen. Warum ist das so?

Über dieses Thema berichtet: BR24 im BR Fernsehen.

💡 Was ist ein Kampfhund?

Nach der Bayerischen Kampfhundeverordnung werden fünf folgende Hunderassen generell als Kampfhund eingestuft (Kategorie 1): American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu und Bandog. Auch Hunde, die aus Kreuzungen mit diesen Rassen entstehen, gelten als Kampfhunde. Bei 14 weiteren Rassen (Kategorie 2) wird die Kampfhund-Eigenschaft angenommen, es sei denn, der Halter kann beweisen, dass die Hunde nicht aggressiv sind. Wer einen Hund von dieser 19 Rassen umfassenden Liste haben möchte (daher auch der Ausdruck Listenhund), braucht eine Haltererlaubnis.