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Symbolbild: Leerstehende Wohnung für Asylsuchende

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Flüchtlingsunterkünfte ohne Flüchtling

Flüchtlingsunterkünfte ohne Flüchtling

Im Freistaat stehen zahlreiche Unterkünfte für Geflüchtete leer. Landkreise und Städte möchten den Wohnraum anderweitig sinnvoll nutzen, scheitern vielerorts aber an bürokratischen Hürden. Von Laura Goudkamp und Hans Hinterberger

Über dieses Thema berichtet: Kontrovers.

Was im Jahr 2015 eilig auf den Weg gebracht wurde, wird jetzt vielerorts nicht mehr gebraucht: Zahlreiche Gemeinschaftsunterkünfte für Geflüchtete stehen in bayerischen Landkreisen und Städten leer. Unterhalt und Mieten müssen für die Unterkünften dennoch bezahlt werden. Die Räume anderweitig zu nutzen geht meist nicht.

Asylunterkünfte nur zu 66 Prozent ausgelastet

In bayerischen Gemeinschaftsunterkünften ohne Erstaufnahmeeinrichtung haben 136.000 Geflüchtete Platz. Doch derzeit sind 46.000 Plätze frei. Die Unterkünfte sind demnach nur zu 66 Prozent ausgelastet, heißt es aus dem Bayerischen Sozialministerium auf Anfrage des BR-Politmagazins "Kontrovers". Die bayerischen Landkreise und Städte können die Unterkünfte allerdings meist nicht für andere soziale Zwecke einsetzen.

Schwaben besonders betroffen

Schwäbische Unterkünfte sind besonders vom Leerstand betroffen. Die Kosten dafür beliefen sich auf monatlich zwei Millionen Euro allein in Schwaben, so der Günzburger Landrat Hubert Hafner. Die schwäbischen Landräte möchten die leerstehenden Unterkünfte für Sozialwohnungen oder Obdachlose nutzen, bekämen aber auf ihre Anträge vom Freistaat überwiegend Absagen. Dem widerspricht das Sozialministerium.

"Alles, was final geprüft wurde, wurde auch genehmigt." Stellungnahme Bayerisches Sozialministerium

Die schwäbischen Landräte zählen allerdings rund 70 leere Unterkünfte.

"Wir haben geschafft, dass in drei Einzelfällen eine Ausnahme gemacht wurde. Zwei, drei andere sind noch im Gespräch, aber in der Regel dürfen sie nicht anders belegt werden." Hubert Hafner, Landrat Landkreis Günzburg

Das Problem: Viele Unterkünfte stehen in einem Gewerbegebiet. Eine vorübergehende Sonderregelung im Baurecht macht es möglich, dass Geflüchtete die Räume beziehen. Für andere Bedürftige gibt es aber keine solche Sonderregel. Außerdem ist es den Landkreisen nicht erlaubt, solche Objekte einfach weiterzuvermieten.

"Der Freistaat Bayern sollte sich einen kleinen Ruck geben und hier und da ein paar mehr Ausnahmen genehmigen. Damit man bedürftigen Menschen helfen und leerstehende Unterkünfte belegen kann." Hubert Hafner, Landrat Landkreis Günzburg