Weil er jahrelange Kinder sexuell missbraucht haben soll, muss sich ein ehemaliger katholischer Priester ab dem 18. Dezember vor der Jugendschutzkammer des Landgerichts Deggendorf verantworten. Das gab das Landgericht heute bekannt. Neben dem Missbrauch werden dem 53-Jährigen gewerbsmäßiger Betrug, Urkundenfälschung, Missbrauch von Titeln und Berufsbezeichnungen sowie weitere Delikte vorgeworfen.
Sexueller Missbrauch
Nach umfangreichen Ermittlungen auch im Ausland wirft die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten vor, in Österreich bereits Ende 1995/Anfang 1996 versucht zu haben, eine 18 Jahre junge Frau aus seinem Bekanntenkreis zu vergewaltigen. Ab Sommer 1996 bis Sommer 2003 soll der Angeklagte zwei Brüder bei fast 90 Gelegenheiten sexuell missbraucht haben, wobei die Brüder zu den mutmaßlichen Tatzeiten jeweils zehn bis 14 Jahre alt gewesen sein sollen.
Auch nach Verbüßung einer mehrjährigen Haftstrafe wegen einer einschlägigen Verurteilung soll der Angeklagte im Jahr 2012 Kinder sexuell missbraucht haben. Die angeklagten Sexualstraftaten sollen in Österreich, Italien, Polen, der Schweiz, im Raum Mainz und im Landkreis Deggendorf begangen worden sein. Teilweise handelte es sich laut Staatsanwaltschaft um schweren sexuellen Missbrauchs.
Priesterweihe erschlichen
Der Angeklagte soll sich zudem unter Vorlage gefälschter Urkunden über einen tatsächlich nicht existenten Schul- und Hochschulabschluss in Polen die Priesterweihe erschlichen haben. Auch nach erfolgter Laisierung, also der Entlassung aus dem Klerikerstand, soll sich der Angeklagte mit falschem Namen ab dem Jahr 2013 weiter als Priester der römisch-katholischen Kirche ausgegeben haben. Dabei soll der Angeklagte nicht nur Gottesdienste zelebriert, Beichten abgenommen und Jugendgruppen betreut haben, sondern sich auch das persönliche Vertrauen von strenggläubigen Katholiken erschlichen und diese zu vermeintlichen Spenden für missionarische Zwecke veranlasst haben.
Dauerhafte Unterbringung?
Für den aufwendigen Prozess sind vorerst 15 Verhandlungstage bis März 2018 angesetzt. Möglicherweise hat der Angeklagte die Taten im Zustand verminderter Schuldfähigkeit begangen, so die Staatsanwaltschaft. Die Jugendschutzkammer des Landgerichts Deggendorf wird deshalb auch darüber zu entscheiden haben, ob die Voraussetzungen für eine dauerhafte Unterbringung des Angeklagten in einer psychiatrischen Einrichtung gegeben sind.
Der Angeklagte ist derzeit vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.