Auto mit einer Delle (Symbolbild)
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Fahrerflucht keine Straftat mehr? Polizeigewerkschaft übt Kritik

"Völlig unverständlich" findet die Gewerkschaft der Polizei Bayern den Plan von Justizminister Buschmann (FDP): Er will Fahrerflucht nur noch als Ordnungswidrigkeit einstufen, wenn keine Personen zu Schaden kommen. Derzeit gilt dies als Straftat.

Über dieses Thema berichtet: Abendschau am .

Beim Einparken eine Delle in ein Auto gefahren – und dann? Wer nicht angemessen lange auf den Fahrer des beschädigten Autos wartet und zudem nicht die Polizei benachrichtigt, begeht Unfallflucht. Nach jetziger Rechtslage ist das eine Straftat. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) plant, das zu einem weniger schwerwiegenden Vergehen – einer Ordnungswidrigkeit – herabzustufen, wenn keine Personen zu Schaden kommen. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) übt scharfe Kritik.

Reform-Pläne: Polizeigewerkschaft befürchtet mehr Unfallfluchten

"Für uns als Gewerkschaft der Polizei Bayern ist es völlig unverständlich, wie man auf diese Idee überhaupt nur kommen kann", sagt Jan Pfeil, stellvertretender Vorsitzender der GdP Bayern dem BR. Pfeil befürchtet eine Zunahme von Verkehrsunfallfluchten, falls dieser Plan umgesetzt wird. Diese würden aktuell knapp 20 Prozent der Verkehrsunfälle ausmachen. Für den Bereich Oberbayern Süd nennt er konkrete Zahlen: Von gut 32.000 Verkehrsunfällen seien 7.200 mit Unfallflucht.

Derzeit wird das mit einer Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Haft geahndet. Falls das Vergehen zur Ordnungswidrigkeit herabgestuft wird, wäre nur ein Bußgeld fällig. Die GdP Bayern sieht in einer geringeren Sanktionierung die Gefahr, "dass man dann vielleicht doch weiterfährt und seinen Pflichten nach der StVO nicht nachkommt", so Pfeil.

GdP-Chef: "Ein völlig falsches Signal an die Täter"

Auch der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, hatte die Pläne bereits im April im BR Fernsehen kritisiert: "Es ist ein völlig falsches Signal an die Täter. Ihnen wird suggeriert: Es ist nicht ganz so schlimm – es ist nur ein Verwaltungsunrecht und kein kriminelles Unrecht." Die Opfer würden allein gelassen "mit ihren nicht unbeträchtlichen Sachschäden an ihren Fahrzeugen". Die Versicherungsprämien, die alle Autobesitzer zahlen, würden dann immer höher.

Wie der stellvertretende Vorsitzende der GdP Bayern einwendet, würde es für die Polizei zudem den Aufwand in der Sachbearbeitung nicht verringern. Auch eine Verkehrsunfallflucht als Ordnungswidrigkeit müsse qualifiziert aufgenommen werden, mit Spurensicherung am Fahrzeug und mit Zeugenbefragungen. "Ob wir es der Staatsanwaltschaft schicken oder der zentralen Bußgeldbehörde zur Ahndung - der polizeiliche Aufwand ist exakt der gleiche", so Pfeil.

Richterbund befürchtet mehr Aufwand

Auch der Deutsche Richterbund sieht eher mehr Aufwand entstehen als weniger. "Zu einer spürbaren Entlastung der Strafjustiz würden die Pläne nicht führen", sagte Geschäftsführer Sven Rebehn bereits im April. Die Fälle würden heute durch die Staatsanwaltschaften vorbereitet und zu einem Großteil durch Einstellungen erledigt. "Künftig würden die Ordnungsbehörden im Zweifel einen Bußgeldbescheid erlassen, den viele Betroffene dann sicher gerichtlich überprüfen lassen."

Bundesjustizminister Buschmann hingegen sagte den Zeitungen der Mediengruppe Bayern, dass mit der Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit der Aufwand für Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte reduziert werden könne.

Versicherer hatten bei Bekanntwerden der Idee angemahnt, die Möglichkeiten der Beweissicherung nicht einzuschränken. "Unfallursache und -hergang müssen sich zweifelsfrei feststellen lassen", hatte Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), gesagt. Das gelte etwa für die Frage, ob Alkohol oder Drogen mit im Spiel waren. Die Fahrtüchtigkeit des Unfallverursachers könne nur unmittelbar nach dem Unfall festgestellt werden.

ADAC befürwortet Reformpläne

Zustimmung kommt hingegen vom ADAC. "Der ADAC befürwortet die Pläne des Bundesjustizministeriums zur Entkriminalisierung von Unfallflucht, da es nur um Sachschäden geht", heißt es auf der Webseite des ADAC.

Wer heute nach einem "Parkrempler" einen Zettel mit seinen Daten hinterlasse, werde zwingend als Straftäter verfolgt. Das geht nach Ansicht des ADAC an der Realität vorbei. Die Ahndung als Ordnungswidrigkeit würde zudem nicht zu einer Schlechterstellung der Geschädigten führen.

Wie könnte ein Blechschaden gemeldet werden? Online? Per Zettel?

"Auch weiter dürfte sich niemand einfach vom Acker machen", sagte Buschmann. Aber der Schaden und seine Beteiligung sollten "auf modernem Weg" festgehalten werden. Das Bundesjustizministerium hat die Einrichtung einer Meldestelle ins Spiel gebracht, bei der digitale Meldungen mit Fotos des Schadens und ordnungsgemäßer Identifikation einzureichen sind.

Der ADAC hält es alternativ sogar für denkbar, "dass eine am geschädigten Fahrzeug hinterlassene Schadensmeldung ausreicht, um den Tatbestand der Fahrerflucht auszuräumen." Die Frage, ob tatsächlich einmal ein "Zettel hinterlassen" reichen wird, um sich nicht der Unfallflucht schuldig zu machen, und wie dieser Zettel auszusehen hätte, ist demnach noch offen. Reicht der Zettel auch in Zukunft nicht, würde das Vergehen - falls die Reform so kommt - aber als Ordnungswidrigkeit und nicht als Straftat verfolgt. Immer vorausgesetzt, es kamen keine Personen zu Schaden.

  • Zum Artikel: "Bußgeld für Fahrerflucht bei Sachschäden? Bedenken kommen auf"

Mit Informationen von dpa

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