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Landgericht Bamberg

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Erzieher-Azubi wegen sexuellen Missbrauchs vor Gericht

Er soll neun Kinder sexuell missbraucht haben, die er im Kindergarten in Bischberg betreuen sollte – deshalb steht nun ein Azubi zum Erzieher vor Gericht. Sein Verteidiger rechnet mit einem emotionsgeladenen Prozess.

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Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten Franken am .

Am Landgericht Bamberg hat der Prozess gegen einen 19 Jahre alten Auszubildenden eines Kindergartens in Bischberg im oberfränkischen Landkreis Bamberg begonnen. Dem Mann wird mehrfacher sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen. Angeklagt sind zehn Fälle, zwei davon wegen schweren sexuellen Missbrauchs, alle Fälle jeweils in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen. Betroffen sind neun Kinder, damals im Alter zwischen 4 und 6 Jahren, die der Mann im Sommer 2017 im Kindergarten sexuell missbraucht haben soll. Zudem wird ihm vorgeworfen, im Besitz kinderpornografischer Schriften gewesen zu sein.

Seit Februar in Untersuchungshaft

Bereits seit November 2017 lief gegen den ehemaligen Auszubildenden ein umfangreiches . Eltern hatten Anzeige erstattet. Der Beschuldigte befindet sich seit Februar 2018 in Untersuchungshaft. Schon bei seinen Vernehmungen hatte der Mann ein abgelegt. Laut seinem Pflichtverteidiger Dieter Widmann werde sein Mandant seine Taten im Prozess voll umfänglich einräumen. Man wolle allen Beteiligten weitere Belastungen ersparen, so Widmann zum BR. Sollte der 19-Jährige ein umfassendes Geständnis ablegen, würde sich dies positiv aufs Strafmaß auswirken, zudem würde den kleinen Kindern, die von der Staatsanwaltschaft als Zeugen geladen sind, eine solche Aussage möglicherweise erspart bleiben.

Emotionsgeladener Prozess

Offen ist, ob der Angeklagte nach dem Jugendstrafrecht oder nach dem Erwachsenenstrafrecht behandelt wird. Nach ersterem wären Höchststrafen bis zu 10 Jahren Haft möglich, nach dem Erwachsenenstrafrecht bis zu 15 Jahren, so Gerichtssprecher Christian Pfab. Pflichtverteidiger Widmann rechnet mit einem emotionsgeladenen Prozess, was angesichts der anwesenden Eltern in der Nebenklage auch verständlich sei.

Ausschluss der Öffentlichkeit möglich

Sein Mandant leide selbst massiv unter seinen Taten, die er sich selbst nicht verzeihen könne. Er hoffe, dass sein Mandant im Zuge seiner Strafe die Möglichkeit bekommt, eine Therapie zu machen, um später nicht rückfällig zu werden, „ein einfaches Wegsperren hilft da nicht“, so Widmann. Weitere Verhandlungstermine nach dem Prozessauftakt wurden für den 25. und 27.6.2018 anberaumt (jeweils ab 9 Uhr). Laut Auskunft der Pressestelle des Landgerichts ist es möglich, dass es im Zuge der Verhandlung zu einem Ausschluss der Öffentlichkeit kommen wird.