Nach den bisherigen Ermittlungen kam es zwischen dem 51 Jahre alten Beschuldigen und der Heimleiterin morgens zunächst zu einem Gespräch. Danach, so ein Sprecher der Staatsanwaltschaft gegenüber dem BR, haben sich die beiden getrennt. Gegen 9.45 Uhr habe der Beschuldigte die Heimleiterin wieder aufgesucht.
Zweimal von hinten zugestochen
Die Ermittler gehen davon aus, dass der Beschuldigte dann zweimal von hinten auf die Frau eingestochen hat. Wenig später starb das Opfer. Die Staatanwaltschaft geht von "Heimtücke" als Mordmerkmal aus, da die Heimleiterin in diesem Augenblick nicht mit einem Messerangriff von hinten rechnete.
Zweifel an Schuldfähigkeit
Beim zuständigen Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Landshut wurde ein Unterbringungsbefehl wegen Mordes beantragt. Ein erstes psychiatrisches Gutachten ist zu dem Ergebnis gekommen, dass Zweifel an der Schuldfähigkeit des Beschuldigten bestehen. Deshalb hat der Ermittlungsrichter die vorläufige Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung angeordnet.
Zum Auslöser der Tat will sich die Staatsanwaltschaft bislang nicht äußern. Der Beschuldigte selbst schweigt zu den Vorwürfen.