Die Umwelthilfe wirft dem Freistaat vor, trotz eines rechtskräftigen Urteils nicht genug für die Einhaltung der Grenzwerte zu tun. Sie bezieht sich dabei auf den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, der mit einem Beschluss im Februar 2017 bestätigt hatte, dass das bereits 2012 im Rechtsstreit mit der DUH ergangene und seit 2014 rechtskräftige Urteil des Verwaltungsgerichts München weiterhin gültig und vollstreckbar ist.
DUH: "Vorsätzliche Missachtung des Gerichts"
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, betont in einer Pressemitteilung:
"Die vorsätzliche Missachtung des höchsten bayerischen Gerichts zeigt erschreckende Demokratiedefizite des bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer. Die bayerische Staatsregierung ist offenbar dem Irrglauben verfallen, sich über geltendes Recht und über rechtskräftige Urteile hinwegsetzen zu können. Wir werden alle Rechtsmittel ausschöpfen, um zum Schutz der Gesundheit der Münchner saubere Luft bereits im kommenden Jahr durch Diesel-Fahrverbote durchzusetzen." Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH
Im Februar Entscheidung über Fahrverbote
Im Februar 2018 will das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über die Zulässigkeit von Fahrverboten auf Basis der aktuellen Rechtslage entscheiden. Aus Sicht der Umwelthilfe muss die Staatsregierung bis zu diesem Zeitpunkt alle vorbereitenden Maßnahmen zur Einführung von Diesel-Fahrverboten abgeschlossen haben, um die Fahrverbote dann umgehend einführen zu können. Dies aber sei bislang nicht geschehen.