Wenn sie Futtermittel wegen der Trockenheit zukaufen müssen, können Halter von Rindern, Schafen, Ziegen und Pferden, die in Landkreisen wirtschaften, die nördlich von Augsburg, München und Traunstein liegen, 50 Prozent der Kosten erstattet bekommen.
"In den Gebieten ist es durch entsprechende Wetter- und Klimadaten so weit abgeprüft, dass wir hier davon ausgehen, dass hier Viehhalter generell immer grundsätzlich antragsberechtigt sind. In den anderen Gebieten müsste dieser Nachweis für den Einzelbetrieb geführt werden." Gerhard Brandmaier, bayerisches Landwirtschaftsministerium
Die Beihilfen sollen hier unbürokratisch ausbezahlt werden; die Vorlage der Rechnungen genügt. In den südlich gelegenen Gebieten Bayerns müssen die Bauern dagegen beim Landwirtschaftsamt nachweisen, dass sie 30 Prozent weniger Gras und Heu geerntet haben als im Durchschnitt der vorigen Jahre, um eine Futtermittelbeihilfe zu bekommen.
Fraglich, ob es überhaupt noch genug Futter zu kaufen gibt
Da sich die Dürre über ganz Deutschland erstreckt und die Futtermittelvorräte im Agrarhandel zur Neige gehen, schlägt das bayerische Landwirtschaftsministerium vor, die Futtermittelbeihilfen auszuweiten - zum Beispiel auf Produkte, die bei der Kartoffelerzeugung anfallen oder auf Biertreber. Auch das seien Futtermittel, so Gerhard Brandmaier vom bayerischen Landwirtschaftsministerium, die von Rauhfutterfressern genommen werden und eine gute Alternative bieten können.
Der Bayerische Bauernverband fordert inzwischen auch Unterstützung für von der Dürre betroffene Schweinehalter und Getreideanbauer.
Die Beihilfen werden für Zukäufe gewährt, die ab dem 1. August getätigt wurden, und zwar bis zu einem Höchstbetrag von 50.000 Euro.