München U-Bahnhof Marienplatz

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Dreieinhalb Jahre Haft für Münchner U-Bahn-Schubser

Im Münchner Prozess um eine tödliche U-Bahn-Schubserei ist der Angeklagte zu dreieinhalb Jahren Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt worden. Zudem wurde die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Von Birgit Grundner

Über dieses Thema berichtet: BR24 Infoblock am .

Der Mann hatte am U-Bahnhof Marienplatz einen Rentner so geschubst, dass dieser stürzte und ein tödliches Schädel-Hirn-Trauma erlitt. Zum Abschluss des Prozesses beteuerte der Abgeklagte, dass er seit dem Vorfall schlaflose Nächte habe. An das, was passiert sei, habe er nur schemenhafte Erinnerungen, weil er unter dem Einfluss von Psychopharmaka und dem Drogenersatz Methadon gestanden habe.

Rentner stürzt zu Boden

Fest steht: Im Gedränge vor der U-Bahn-Tür kam es zu einer kurzen Auseinandersetzung zwischen dem 37-Jährigen Abgeklagten und einem 87 Jahre alten Rentner. Ob der Jüngere den Älteren nun wirklich absichtlich geschubst oder ihm nur einen "Wischer" versetzt hat – der Rentner stürzte und schlug mit dem Kopf auf den Boden auf. Dabei erlitt das Opfer nicht nur eine Platzwunde, sondern auch ein Schädel-Hirn-Trauma, an dem er drei Monaten später starb.

Entzug richterlich angeordnet

Die Staatsanwaltschaft forderte vier Jahre und vier Monate Haft, die Verteidigung nur knapp drei Jahre. In einem Punkt waren sich Anklage und Verteidigung einig: Der 37-Jährige, der seit Jahren drogenabhängig ist, soll in eine Entzugsklinik. Die Unterbringung dort hat der Richter heute ausdrücklich angeordnet.