Iranische Botschaft in Berlin (Archivbild)
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Deutschland weist iranische Diplomaten nach Todesurteil aus

Nach dem Todesurteil gegen den Deutsch-Iraner Jamshid Sharmahd hat Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) reagiert: Zwei Angehörige der iranischen Botschaft wurden aufgefordert, Deutschland zu verlassen.

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Die Bundesregierung hat als Reaktion auf das Todesurteil eines Gerichts in Teheran gegen den Deutsch-Iraner Jamshid Sharmahd zwei iranische Diplomaten ausgewiesen. Das teilte Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) am Mittwoch in Berlin mit.

Ein Revolutionsgericht hatte den 67-jährigen Sharmahd unter anderem für einen Terroranschlag verantwortlich gemacht, wie das Justizportal Misan am Dienstag bekanntgegeben hatte.

Zwei iranische Botschaftsangehörige sollen Deutschland verlassen

Baerbock erklärte, sie habe angesichts des Todesurteils den Geschäftsträger der iranischen Botschaft einbestellen lassen. Eine solche Einbestellung gilt als scharfes diplomatisches Mittel. Ihm sei mitgeteilt worden, "dass wir die massive Verletzung der Rechte eines deutschen Staatsangehörigen nicht akzeptieren", teilte die Außenministerin weiter mit.

Als Folge habe die Bundesregierung zwei Angehörige der iranischen Botschaft zu unerwünschten Personen erklärt und mit kurzer Frist aufgefordert, Deutschland zu verlassen. Baerbock betonte: "Wir fordern Iran auf, das Todesurteil für Jamshid Sharmahd zu widerrufen und ihm ein faires und rechtsstaatliches Berufungsverfahren zu ermöglichen."

Deutscher Botschafter im Iran überbringt Protest

Der deutsche Botschafter in Teheran hat der iranischen Regierung erneut auch förmlich den Protest der Bundesregierung gegen das Todesurteil gegen den Deutsch-Iraner Jamshid Sharmahd überbracht. Botschafter Hans-Udo Muzel habe am Mittwoch "im iranischen Außenministerium noch mal deutlich protestiert", teilte ein Sprecher des Außenministeriums am Mittwoch in Berlin mit.

Die deutsche Botschaft in Teheran sei in Kontakt mit seinen Angehörigen, einen direkten Kontakt gebe es nicht. Die Botschaft habe sich immer wieder auf allen Ebenen dafür eingesetzt, konsularischen Zugang zu Sharmahd zu erhalten. Dies habe der Iran unter Berufung auf dessen doppelte Staatsangehörigkeit konsequent verwehrt. Man habe zudem immer wieder intensiv versucht, dessen Prozess zu beobachten. Auch dies habe der Iran wiederholt abgelehnt.

Auf die Frage, welche Maßnahmen geplant seien, um Sharmahd zu unterstützen, sagte der Sprecher, nach dem erstinstanzlichen Urteil werde man mit Blick auf mögliche Berufungsverfahren weiter aktiv sein. Zugleich teilte er auf eine entsprechende Frage mit, es gebe im Iran weitere inhaftierte sogenannte Doppelstaatler mit iranischer und deutscher Staatsangehörigkeit. Mit Verweis auf den Persönlichkeitsschutz lehnte der Sprecher es ab, sich zu Details zu äußern. Es gehe um eine Zahl von Personen im niedrigen einstelligen Bereich.

Baerbock: Urteil ist absolut inakzeptabel

Baerbock hatte das Urteil am Dienstag bereits als "absolut inakzeptabel" kritisiert und angekündigt, dass die Verhängung der Todesstrafe "eine deutliche Reaktion zur Folge haben" werde.

Jamshid Sharmahd ist laut Amnesty International in Deutschland aufgewachsen und besitzt sowohl die deutsche als auch die iranische Staatsbürgerschaft. Der 68-Jährige wurde den Angaben zufolge im Jahr 2020 wegen Kontakten zu einer Oppositionsgruppe in einer Geheimdienstoperation aus Dubai in den Iran entführt.

Die iranische Justiz macht Sharmahd auch für die Planung mehrerer Terroranschläge verantwortlich. Außerdem legte ihm das Gericht die Kooperation mit ausländischen Geheimdiensten zur Last. Überprüfen lassen sich die Vorwürfe nicht. Todesstrafen werden im Iran üblicherweise durch Erhängen vollstreckt.

Mit Material von epd und dpa.

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