Bitcoin, Kryptowährung

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Der Staat als Bitcoin-Millionär

Der Wert der Kryptowährung Bitcoin hat in den vergangenen Wochen immer neue Höhen erklommen. Davon profitiert auch Bayern. Die Staatsanwaltschaften haben in letzter Zeit immer wieder bei Kriminellen Bitcoins beschlagnahmt. Von Wolfgang Schrag

Bayerns Strafverfolger haben bei Kriminellen sogenannte Bitcoins beschlagnahmt. Der Freistaat kann nun erwarten, dass er damit größere Einnahmen erzielt, denn der Kurs der Kryptowährung ist in den vergangenen Monaten beträchtlich gestiegen. Allerdings dürfen die Ermittler nicht allzu lange warten.

Vermögensabschöpfung ist verpflichtend

Die Staatsanwälte müssen Vermögenswerte aus einer Straftat unter bestimmten Umständen beschlagnahmen und verwerten. Zum 1.Juli 2017 ist dazu das "Gesetz zur Neugestaltung des Rechts der Vermögensabschöpfung“ in Kraft getreten. Es hat die Möglichkeiten für die Ermittler erheblich erweitert. Die Einziehung ist dann verpflichtend, wenn dringende Gründe vorliegen, z.B. Ansprüche von Verletzten bestehen oder dem Beschuldigten Taterträge entzogen werden sollen. Bisher nannte man das Vorgehen "Verfall“, nun heißt es "Einziehung von Taterträgen“, was im europäischen Bereich "confiscation“ genannt wird.

Notverkauf von Bitcoins

Es gibt laut Oberstaatsanwalt Thomas Goger von der Zentralstelle Cybercrime in Bamberg "verderbliche Wirtschaftsgüter“, die schnell veräußert werden müssen, bevor der Wert verfällt. Das gelte auch für die beschlagnahmten Bitcoins. Dem BR sagte er: "Was nützt es uns, wenn wir Bitcoins im Wert von hunderttausenden von Euro haben und am Schluss nur noch Konfetti". Diese Bitcoins müssten "notveräußert“ werden, um vor allem die Ansprüche der Verletzten zu sichern oder dem Täter die "Früchte seiner Tat zu entziehen“, wie Juristen sagen.

Keine Spekulation

Der Wert eines Gegenstandes zum jetzigen Zeitpunkt oder in Zukunft sei dafür unerheblich, "das heißt auch der Kurs des Bitcoin“, so Goger weiter. Das heißt, die Staatsanwaltschaft kann nicht auf weitere Kursgewinne warten, sondern muss diese veräußern, zumal dann, wenn Experten vor Spekulationsblasen warnen. Deshalb müsse man in einem Strafverfahren auch nicht bis zu einem rechtskräftigen Urteil warten. Denn das kann sich zusammen mit dem möglichen Strafprozess Jahre hinziehen.

Wer profitiert?

Der Erlös fließt den Verletzten zu, in der Höhe des entstandenen Schadens. Alles, was darüber hinaus an Kursgewinnen erzielt wird, fließt der Staatskasse zu. Der Staat dürfe aber nicht "übersichern“, sagt Oberstaatsanwalt Goger. Habe ein Beschuldigter nur um 10.000 Euro betrogen, es wurden aber Bitcoins im Wert von einer Million Euro eingezogen, wird ein Teil des Geldes an den Beschuldigten zurückfließen. Wie Oberstaatsanwalt Goger sagte, muss beim Umtausch von Bitcoins darauf geachtet werden, dass sich dieser nicht kursrelevant auswirkt. Allerdings seien die Beträge im Moment überschaubar. Nur in einem Fall spreche man von einer "erheblichen Anzahl von Bitcoins“.