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Theaterkinder bei den Straubinger Festspielen

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Das immaterielle Kulturerbe Bayerns wächst

Bayerische Bräuche sollen für die Nachwelt erhalten werden. Dieses Ziel verfolgt das Landesverzeichnis des immateriellen Kulturerbes. Jetzt sind zwölf Bräuche und Traditionen neu ins Verzeichnis aufgenommen worden.

Bayern hat zwölf Traditionen, Bräuche und Handwerkstechniken neu in das "Bayerische Landesverzeichnis des immateriellen Kulturerbes" aufgenommen. Das Augsburger Friedensfest, die Weihnachtsschützen im Berchtesgadener Land, der Erhalt der traditionellen Baukultur im Altmühljura und die Bäuerlichen Gemeinschaftswälder im Steigerwald sollen zudem auch ins "Bundesverzeichnis der immateriellen Kulturgüter" aufgenommen werden. Das hat Bayerns Kultusminister Ludwig Spaenle (CSU) bekannt gegeben.

Weitere neue Bräuche im Landesverzeichnis

Neu in das Bayerische Landesverzeichnis aufgenommen werden zusätzlich: Die Agnes Bernauer Festspiele in Straubing, die traditionelle Dörrobstherstellung und Baumfelderwirtschaft im Steigerwald, das Drechslerhandwerk, die Schafhaltung in Bayern und die Oberpfälzer Zoiglkultur.

Bereits Anfang des Jahres waren die folgenden Aufnahmen für das Bayerische Landesverzeichnis bekannt gegeben geworden: die Nürnberger Epitaphienkultur, die Fürther Michaeliskirchweih und das Wirken der Nürnberger Naturhistorischen Gesellschaft.

"Mit ihrem Engagement und ihrem Enthusiasmus füllen die Menschen Traditionen und Bräuche mit Leben, geben sie an nachfolgende Generationen weiter und garantieren so den Erhalt unseres immateriellen Kulturerbes." Bayerns Kultusminister Ludwig Spaenle.

Im Landesverzeichnis spiegle sich die "vielfältige Bandbreite der immateriellen Schätze im Freistaat wider", so Spaenle weiter.

In mehreren Stufen Aufstieg zum UNESCO-Verzeichnis möglich

Seit 2013 gilt in Deutschland das UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes, das nicht mit dem UNESCO-Weltkulturerbe verwechselt werden darf. Damit Bräuche und Kulturtechniken in die Liste des UNESCO-Verzeichnisses des immateriellen Kulturerbes aufgenommen werden können, müssen sie im Bundesverzeichnis gelistet sein.

Aus Deutschland aufgenommen wurde bislang "Orgelbau und Orgelmusik" (2017) und "die Idee und Praxis der Organisation von gemeinsamen Interessen in Genossenschaften" (2016).