Unter anderem soll die umstrittene Gesichtserkennung bei Videoaufzeichnungen nun doch nicht erlaubt sein. Nur Gegenstände sollen von der speziellen Software identifiziert werden dürfen. Außerdem müssen Polizisten bei Einsätzen in privaten Wohnungen die Voraufzeichnungsfunktion an ihren Bodycams ausschalten.
Einschränkungen bei DNA-Analysen
Und: DNA-Analysen will die CSU auf zwei Fälle beschränken: Erstens zur Identifizierung einer verdächtigen Person und zweitens zur Analyse von Haarfarbe, Hautfarbe oder Herkunft einer gesuchten Person, wenn z.B. eine "Werkstatt zum Bombenbau" gefunden wird.
Der Begriff der "Drohenden Gefahr"
Das alles seien jedoch keine Korrekturen am Gesetzentwurf der Staatsregierung, sondern Klarstellungen, erklärt die CSU-Abgeordnete Petra Guttenberger. Den von der Opposition scharf kritisierten Begriff der drohenden Gefahr verteidigt sie:
"Drohende Gefahr heißt nicht Willkür, heißt auch nicht, dass ich keinen Anlass brauche." Petra Guttenberger, CSU-Landtagsfraktion
Opposition weist Kritik zurück
Die drohende Gefahr dürfe nur bei Terroristen gelten und nicht für die allgemeine Kriminalität, warnt hingegen die Opposition. Mit Vehemenz wehrt sie sich zudem gegen den Vorwurf der CSU, SPD und Grüne würden bei Demos gegen das PAG gemeinsame Sache mit Linksextremisten machen.
"Wenn sich die Staatsregierung jetzt darüber aufregt, wer mit wem auf der Straße dagegen protestiert, dann zeigt das aus meiner Sicht eigentlich nur, dass sie sich ertappt fühlen." Franz Schindler, SPD-Landtagsfraktion
Mit den Änderungen müssten die CSU-Abgeordneten nun das schlechte Gewissen der Staatsregierung korrigieren, wie zuvor beim Psychisch-Krankenhilfegesetz, so Schindler. Der Landtag wird am 15. Mai abschließend im Plenum über die Novellierung des Polizeiaufgabengesetzes diskutieren.