Damit wird es in Böbrach vorerst keine Therapiestation für traumatisierte Hunde geben. Die Gemeinde Böbrach hatte gegen die Pläne geklagt. Die Anwohner hatten unter anderem Angst vor dem drohenden Hundegebell.
Das Gericht teilte zunächst keine Begründung für seine Entscheidung mit. In der Verhandlung hatte die Kammer jedoch gerügt, dass die Betreiber nur lückenhafte Angaben zum Betrieb ihrer Einrichtung gemacht hätten, was die Größe der Anlage, den Lärmschutz und die Erschließung betrifft.
Hilfe für traumatisierte Hunde
Die Therapiepraxis soll auf einem Grundstück am Ortsrand von Böbrach entstehen. Betrieben werden soll sie von der Hundetherapeutin Daniela Hüther. Sie kümmert sich eigenen Worten zufolge um traumatisierte Hunde aus dem In- und Ausland.
Bauantrag könnte nachgebessert werden
Gegen die Entscheidung des Regensburger Verwaltungsgerichtes kann Antrag auf Zulassung einer Berufung gestellt werden. In diesem Fall würde der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München entscheiden. Möglich ist nach Angaben des Gerichtssprechers aber auch, dass die Betreiber einen nachgebesserten Bauantrag beim Landkreis Regen einreichen.