Das Schöffengericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte aufgrund des Alkoholkonsums und des Einflusses von Cannabis absolut fahruntüchtig war und dadurch den tödlichen Verkehrsunfall verursacht hat. Die Strafe wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Der heute 28-Jährige hatte im April 2016 zwischen den Rauhenebracher Ortsteilen Untersteinbach und Theinheim im Landkreis Haßberge einen schweren Verkehrsunfall verursacht, bei dem eine 73-jährige Frau ums Leben kam. Laut dem Amtsgericht Haßfurt war der Mann betrunken und viel zu schnell auf der Strecke unterwegs. Er wollte die 73-Jährige überholen, die mit ihrem Wagen vor ihm fuhr. Er übersah dabei, dass die Frau nach links abbiegen wollte und prallte in ihre Fahrerseite. Der Mann hatte zum Unfallzeitpunkt 1,6 Promille Alkohol im Blut. Außerdem hatte er Cannabis konsumiert.
Der Prozess musste verschoben werden, weil der 28-Jährige zum ursprünglichen Termin nicht erschienen war. Einer Festnahme und möglicherweise Untersuchungshaft konnte er entgehen, nachdem von seinem Verteidiger versichert wurde, dass er zu dem heutigen Prozess erscheinen werde.