Angeklagt werden der Bademeister und die Betreuerin der Kinderturngruppe des TSV Himmelkron, so ein Gerichtssprecher. Den beiden wird vorgeworfen, dass sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Die Achtjährige war im Juli 2014 mit ihrer Sportgruppe und der Betreuerin ins Freibad gegangen. Die Nichtschwimmerin war unbemerkt ins tiefe Wasser gelangt.
Keine Aufsicht am Schwimmbecken
Zeugen berichteten, dass zu diesem Zeitpunkt weder die Betreuerin noch der Bademeister am Beckenrand standen. Das Mädchen wurde bewusstlos im Wasser treibend gefunden. Es starb wenige Tage später im Krankenhaus.
Mutter fordert Anklage
Mehr als drei Jahre kämpft die Mutter des ertrunkenen Mädchens bereits um juristische Gerechtigkeit für ihre Tochter. Nachdem die Staatsanwaltschaft Bayreuth zunächst die Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung gegen den Bademeister und die Betreuerin eingestellt hatte, war schließlich im August 2016 doch Anklage erhoben worden.
Keine Geldstrafe
Im April 2017 schlug das zuständige Amtsgericht Kulmbach der Staatsanwaltschaft vor, Strafbefehl gegen die Beschuldigten zu erlassen und damit das Verfahren ohne Hauptverhandlung zu beenden. In diesem Fall hätten die Beschuldigten mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr auf Bewährung bestraft werden können. Die Staatsanwaltschaft lehnte das allerdings ab. Wann nun die Hauptverhandlung beginnen wird, ist noch nicht bekannt.