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Badeunfall Himmelkron: Mädchen konnte nicht schwimmen

Badeunfall Himmelkron: Mädchen konnte nicht schwimmen

Im Prozess um den Badeunfall im Freibad Himmelkron (Lkr. Kulmbach) haben die Eltern des ertrunkenen Mädchens ausgesagt, dass ihr Kind nicht schwimmen konnte. Zur Betreuerin soll das Mädchen aber gesagt haben, dass es schwimmen könne.

Von
Claudia Stern

Über dieses Thema berichtet: Bayernmagazin am .

Die Eltern des Mädchens sind am ersten Prozesstag (08.02.18) vor dem Amtsgericht Kulmbach als Zeugen befragt worden. Sie treten in dem Prozess um den Badeunfall im Freibad Himmelkron (Lkr. Kulmbach) im Juli 2014 gegen den Bademeister und die Betreuerinder Kinderturngruppe des TSV Himmelkron als Nebenkläger auf.

Eltern: "Mädchen konnte nicht schwimmen"

Mutter und Vater gaben übereinstimmend an, dass ihre Tochter nicht schwimmen konnte. Die Mutter sagte, dass das Mädchen sogar Angst vor dem Wasser hatte, wenn sie komplett untertauchen sollte. Während des ersten Prozesstages saß die Mutter zitternd auf ihrem Platz im Gerichtssaal und kämpfte immer wieder mit den Tränen.

Kein Gespräch mit Betreuerin

Der Vater des Mädchens gab zu Protokoll, dass er ein Jahr vor dem Unglück mit der Betreuerin der Kinderturngruppe des TSV Himmelkron darüber gesprochen habe, dass seine Tochter nicht schwimmen könne.

Im Jahr 2014 habe es kein Gespräch mehr über die schwimmerischen Fähigkeiten gegeben. Die Eltern seien weder danach gefragt worden, noch hätten sie selbst das Thema nochmals angesprochen.

"Seepferdchen": ja oder nein?

Zu seiner Betreuerin habe das Mädchen aber gesagt, dass es schwimmen könne und sogar das Schwimmabzeichen "Seepferdchen" habe, sagte die Betreuerin vor Gericht. Dazu könne der Vater nichts sagen. Auf Nachfrage räumte er allerdings ein, dass seine Tochter in der Vergangenheit einer Lehrerin gegenüber einmal eine derartige Aussage getroffen hätte.

Die Mutter gab hingegen an, sie könne sich nicht vorstellen, dass die Achtjährige freiwillig ins tiefe Wasser gegangen ist. Grundsätzlich hätten die Eltern der Betreuerin vertraut, so der Vater.

Emotionaler Prozessauftakt

Betreuerin und Bademeister vor Gericht: Sie sollen ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.

Sowohl der Betreuerin als auch dem Bademeister war anzumerken, wie nahe ihnen der Fall bis heute geht. Der Bademeister befindet sich in psychiatrischer Behandlung und ist auch nur eingeschränkt vernehmungsfähig. Trotzdem machte er im Gerichtssaal Angaben zu dem Badeunfall und ließ durch seinen Verteidiger eine umfassende Erklärung verlesen. Darin bestreitet er den Vorwurf, zum Unfallzeitpunkt in seinem Büro Zeitung gelesen und so seine Aufsichtspflicht verletzt zu haben.

Betreuerin: "Aufsichtspflicht nicht verletzt"

Die Betreuerin schilderte das Geschehen am Unglückstag ebenfalls umfassend und brach nach ihrer Aussage in Tränen aus. Sie erklärte ebenfalls, ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt zu haben. Vielmehr sei nicht das gesamte Becken von ein und derselben Stelle aus einsehbar. Deshalb habe sie ihren Standort immer wieder ändern müssen. Das Mädchen habe sie noch kurz vor ihrem Abtauchen an der Grenze zwischen Nichtschwimmer- und Schwimmerbereich gesehen.

Urteil im April erwartet

An den nächsten Prozesstagen sollen weitere Zeugen aussagen. Insgesamt sind sechs weitere Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil könnte am 12. April fallen.