Der Sachverhalt sei an Traurigkeit kaum zu überbieten, sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Nicht nur, dass das Opfer äußerst brutal – mit 35 Stichen von drei unterschiedlichen Messern – getötet worden sei. Die Getötete hatte bereits ein Jahr zuvor nur knapp einen Messerangriff von ihrem damaligen Lebensgefährten überlebt. Zehn Jahre und vier Monate lautet deshalb die Forderung der Anklage, mit Unterbringung in einer Entziehungsanstalt.
Angeklagter in emotionaler Ausnahmesituation
Seit frühester Kindheit leide der Angeklagte unter einer starken Alkoholsucht. Am Abend der Tat habe er sich, so die Staatsanwaltschaft, in einer emotionalen Ausnahmesituation befunden. Die Beziehung, die er und das spätere Opfer führten, prägten Enttäuschungen und Streit.
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Im Rausch kam es zum verhängnisvollen Streit
Unter Alkoholeinfluss hätte sich dann, am Abend auf den 28. März 2021, ein Streit immer weiter aufgeschaukelt, Beleidigungen seien gefallen, bis der Angeklagte letztlich mit voller Wut auf die 35-Jährige eingestochen habe. Der Angeklagte hatte die Tat im Verfahren weitgehend gestanden.
Angeklagter soll seine Sucht bekämpfen
Mit Blick auf die Alkoholsucht des Angeklagten forderten Staatsanwaltschaft wie Nebenklage, den Angeklagten in einer Entziehungsanstalt unterzubringen. "Der Angeklagte benötigt dringend eine Therapie, hat sich bereits offen für eine solche gezeigt und sollte nun auch die Chance auf Therapie bekommen", so Anja Mack, Vertreterin der Nebenklage in ihrem Plädoyer.
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