Die Eilanträge zweier Anwohner, die eine unzulässige Lärmbeeinträchtigung befürchten, wurden abgelehnt, teilte das Gericht mit. Zur Begründung heißt es, dass die Stadt Fürth den Veranstaltungskalender in der Gustavstraße bereits ausgedünnt hat und die Sperrzeit unter der Woche auf 22 Uhr vorgezogen wurde.
Beschwerde möglich
Die Anwohner können gegen die Entscheidung Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen. Seit Jahren wird in Fürth um eine Lösung im Lärmstreit zwischen Lokalen, der Stadt Fürth und klagenden Anwohnern gestritten. Erst im Februar dieses Jahres hatte das Verwaltungsgericht Ansbach entschieden, dass die Stadt nicht verpflichtet ist, die Außenbestuhlung des Lokals Kaffeebohne zu reduzieren.