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Gustavstraße Schild in Fürth

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Anwohner der Fürther Gustavstraße scheitern mit Eilantrag

Anwohner der Fürther Gustavstraße scheitern mit Eilantrag

Die Wirte in der Fürther Gustavstraße dürfen am Freitagabend bis 22 Uhr Getränke im Freien ausschenken. Das hat das Verwaltungsgericht Ansbach entschieden. Eilanträge zweier Anwohner wurden abgelehnt. Von Martin Hähnlein

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 1 am Nachmittag am .

Die Eilanträge zweier Anwohner, die eine unzulässige Lärmbeeinträchtigung befürchten, wurden abgelehnt, teilte das Gericht mit. Zur Begründung heißt es, dass die Stadt Fürth den Veranstaltungskalender in der Gustavstraße bereits ausgedünnt hat und die Sperrzeit unter der Woche auf 22 Uhr vorgezogen wurde.

Beschwerde möglich

Die Anwohner können gegen die Entscheidung Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen. Seit Jahren wird in Fürth um eine Lösung im Lärmstreit zwischen Lokalen, der Stadt Fürth und klagenden Anwohnern gestritten. Erst im Februar dieses Jahres hatte das Verwaltungsgericht Ansbach entschieden, dass die Stadt nicht verpflichtet ist, die Außenbestuhlung des Lokals Kaffeebohne zu reduzieren.