Wie in Manching wurden in Bayern im Sommer 2015 Ankunfts- und Rückführungseinrichtungen für Balkan-Flüchtlinge geschaffen. Diese Art der Einrichtung wurde im Laufe des Jahres 2017 grundlegend verändert. Sie wurde in Transitzentren umbenannt und es wurden weitere solcher zentralen Unterbringungen eröffnet.
Flüchtlinge aus Afghanistan, Nigeria und der Ukraine
Seitdem werden dort Flüchtlinge aus vielen anderen Ländern, darunter Afghanistan, Nigeria und der Ukraine untergebracht. Sie bleiben dort bis zur Entscheidung des BAMF und bei Ablehnung bis zur Ausreise oder Abschiebung.
Kritik an Unterbringung
Nach Angaben der Regierung von Oberbayern wohnen in den vier Dependancen des Transitzentrums in Manching und Ingolstadt 1.130 Menschen. Die durchschnittliche Verweildauer beträgt demnach viereinhalb Monate. Die Caritas ist vor Ort in der Flüchtlingshilfe engagiert und kritisiert diese Art der zentralen Unterbringungen. Dort finde keine Integration statt. Die Menschen seien stattdessen zum Nichtstuen verdammt, weil es weder Deutschkurse gibt noch dürften die Menschen arbeiten. Künftig heißt das Transitzentrum Ankerzentrum – was sich konkret vor Ort ändert, ist noch unklar.
Diskussion um Ankerzentrum in Rosenheim
Derweil steht für den diskutierten Standort Rosenheim fest, dass es dort kein Transit- oder Ankerzentrum geben wird. Das hat ein Sprecher des Bundesinnenministeriums auf BR-Anfrage bestätigt. In den letzten Wochen herrschte deswegen Verwirrung in Rosenheim – nach einer angeblichen Aussage von Horst Seehofer im Koalitionsausschuss Anfang Juli. Der Bundesinnenminister hatte wohl angedacht, die Liegenschaften der Bundespolizei in Rosenheim als Transit- bzw. Ankerzentrum zu nutzen. Doch das ist jetzt vom Tisch.
Geflüchtete kommen auf Inspektion
Das heißt, in Rosenheim wird alles genau so bleiben, wie es bisher auch schon ist: Wenn die Bundespolizei einen geflüchteten Menschen an der Grenze aufgreift, kommt dieser erstmal mit auf die Inspektion in Rosenheim. Dort wird geprüft, ob der Migrant Asyl in Deutschland beantragen kann oder nicht.
Voraussetzung: Recht auf Asyl
Falls er zurückgeschickt werden muss, übergeben die Rosenheimer Polizisten – wie sie es jetzt auch schon tun – den Geflüchteten an die Kollegen in Kufstein. Eine Unterbringung von Menschen, die kein Recht auf Asyl in Deutschland haben, ist in Rosenheim derzeit folglich ohnehin nicht nötig.