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Verkehrsschild Schneeflocke Warum das Schneeflocken-Schild immer gilt

Tempo 80 und drunter das Zusatzschild mit der Schneeflocke. Gilt das auch, wenn es nicht schneit und im Sommer? Oder: Strahlend blauer Himmel und das Verkehrsleitsystem meldet "Sicht - 80". Was zu tun ist, erfahren Sie hier.

Stand: 03.07.2023

Tempolimit mit Zusatzschild Schneeflocke | Bild: Bundesanstalt für Straßenwesen; Mauritius Images; Montage: BR

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Verkehrleitsystem meldet schlechte Sicht trotz Sonnenscheins - was gilt?

Im Sommer kann es vorgekommen, dass das Verkehrsleitsystem über der A 9 oder der A 96 bei strahlendem Sonnenschein schlechte Sicht festgestellt und meldet: "80 - Sicht". Grund: Die eingebauten Kameras haben extrem empfindliche Sensoren und die stellen auch dann schlechte Sicht fest, wenn Spinnen ihre Netze vor den Sensoren bauen oder viel Staub in der Luft ist, zum Beispiel nach dem Mähen eines Getreidefelds an der Autobahn.

Auch, wenn der Grund für das Tempolimit in einem solchen Fall widersinnig erscheint: Es gilt. Sie müssen sich an die vorgeschriebene Geschwindigkeit halten.

Verkehrsschild Schneeflocke

Verkehrsrechtlich ist die Sache völlig eindeutig: "Sobald da Tempo 80 steht, ist Tempo 80 gültig - ganz egal, ob die Schneeflocke dabei ist oder nicht", erklärt Alexander Kreipl, verkehrspolitischer Sprecher beim ADAC. Und betont: "Tempo 80 gilt in jedem Fall, und zwar das ganze Jahr über." Also auch, wenn es gerade nicht schneit oder bei 30 Grad im Juli? Wie kann das sein?

Eisglätte-Schild

Die Schneeflocken-Tafel ist verkehrsrechtlich nur als Erklärung zu verstehen - und nicht als Einschränkung, wie etwa das Zusatzschild "bei Nässe", das dem Autofahrer einen gewissen Raum für die persönliche Einschätzung (Wann ist eine Straße "nass"?) lässt. "Die Schneeflocke ist nur noch einmal ein Hinweis, warum es an dieser Stelle gefährlich werden kann", erklärt ADAC-Sprecher Kreipl:

"Das kann etwa auf Brücken oder in Waldgebieten der Fall sein. Rein theoretisch kann es auch im Juni oder Juli zu Temperaturstürzen kommen: In Kombination mit kalten Winden kann es dann überfrierende Nässe geben."

 Alexander Kreipl, Verkehrs- und umweltpolitischer Sprecher des ADAC

Allein schon aus Sicherheitsgründen kann es also keinen Ermessenspielraum für Autofahrer geben, selbst einzuschätzen, wann dieses Zusatzschild relevant sein könnte. Das bedeutet: Wer zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt Bußgeld.

Urteil zum Zusatzschild "Schneeflocke"

Diesen Sachverhalt hat das Oberlandesgericht Hamm 2014 in einem Urteil festgehalten. Ein Autofahrer hatte sich gegen eine Geldbuße wegen Geschwindigkeitsüberschreitung gewandt - mit der Begründung, dass zu dem Zeitpunkt des Verstoßes im Januar keine winterlichen Straßenverhältnisse geherrscht hätten. Die Richter ließen dies nicht gelten: Das Zusatzschild sei nur als Erklärung für das Tempolimit an die Adresse der Autofahrer zu werten:
"Anders als bei dem Schild bei Nässe (StVO Anl. 2 lfd. Nr. 49.1.) enthält das vorliegende Zusatzschild eben gerade keine solche verbale zeitliche Einschränkung." OLG Hamm, Beschluss vom 04.09.2014 - 1 RBs 125/14

Wann gilt Zusatzschild "Krötenwanderung"?

Auch beim Zusatzschild "Krötenwanderung" gilt ein damit verbundenes Tempolimit dauerhaft und unabhängig von der Jahreszeit. Allerdings: Häufig werden diese Schilderkombinationen von den zuständigen Behörden bei der Kommune oder dem Land nur vorübergehend aufgestellt, sagt ADAC-Sprecher Kreipl, "eben nur in dem Zeitraum, in dem die Tiere erfahrungsgemäß zur Paarung unterwegs sind." Das bedeutet aber auch: Wo die Schilder dauerhaft stehen bleiben, gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung.  


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