Bayern 1


55

Post kommt nicht an Was kann ich tun, wenn die Post nicht ankommt

Die Post kommt nicht oder verspätet an. Das ist seit einigen Monaten in vielen Orten Bayerns der Fall. Woran liegt das und was kann man als Verbraucherin oder Verbraucher mit wichtiger Post tun.

Stand: 11.11.2022

Ein Postbote fährt auf einem Fahrrad durch München | Bild: dpa/picture alliance

An manchen Orten in Bayern kommt die Post derzeit nur noch alle zwei Tage, an manchen sogar nur noch einmal pro Woche. Seit dem Sommer gehen auch immer mehr Beschwerden bei der Bundesnetzagentur ein, der Aufsichtsbehörde über die Postversorgung. Auch bei der Verbraucherzentrale Bayern häufen sich die Beschwerden. Als Hauptgrund für die Auslieferungsverzögerungen gilt der dramatische Personalmangel bei der Post. Die Post selbst begründete die Zustellprobleme mit hohem Krankenstand durch die Corona-Pandemie und mit der angespannten Lage auf dem Arbeitsmarkt.

Was kann ich tun, wenn Briefe nicht zugestellt werden

Die gesetzlichen Vorgaben sind klar: "Die Briefzustellung muss mindestens einmal werktäglich – somit auch an Samstagen – erfolgen", so die Bundesnetzagentur. Und: "Im Jahresdurchschnitt müssen mindestens 80 Prozent der Briefsendungen in Deutschland am folgenden Werktag ausgeliefert werden, 95 Prozent müssen nach zwei Werktagen ankommen." Allerdings gibt es auch keinen Rechtsanspruch von Verbraucherinnen und Verbrauchern auf die Zustellung zu einem bestimmten Termin.

Wenn das nicht der Fall ist und Briefe zu spät zugestellt werden, können Sie sich erstmal nur beschweren - zuerst beim zuständigen Unternehmen, bei Briefen also meist bei der Deutschen Post, denn die ist für 85 Prozent des Briefverkehrs in Deutschland verantwortlich.

Beschwerde bei der Deutschen Post

Wer seine Post zu spät oder gar nicht bekommt, kann sich bei der Deutschen Post aktuell nur telefonisch beschweren. Und zwar unter:

0228 4333112 - (montags bis freitags 8-18 Uhr, Samstag 8-14 Uhr).

Beschwerde bei der Bundesnetzagentur über Briefzustellungen

Und auch beim Verbraucherservice Post der Bundesnetzagentur können Sie sich beschweren, wenn sich Zustellungen verspäten oder ausfallen. Das geht digital auf dieser Webseite: Bundesnetzagentur Post Beschwerden. Dort finden Sie auch die Schlichtungsstelle Post, an die Sie sich in Streitfällen wenden können. Die Bundesnetzagentur hat allerdings auch bei einer hohen Anzahl von Beschwerden über die Postzustellung keine Sanktionsmöglichkeiten. Sie kann nur sogenannte Anlassprüfungen veranlassen, auf die die Post reagieren muss. 44 waren es bisher 2022, im Vorjahr gab es insgesamt nur 16.

Mahnung nach verspäteter Zustellung

Welche Möglichkeit habe ich, wenn mein Brief tatsächlich rund 14 Tage zu spät oder gar nicht kommt - ich dadurch eine Rechnung nicht rechtzeitig bezahle und eine Mahnung bekomme? Dazu sagt Simone Bueb von der Verbraucherzentrale Bayern, dort Referentin für Verbraucherrecht: "Kommt ein normaler Brief verspätet, besteht kein Anspruch gegen die Post."

Eine erste Mahnung ist in den meisten Fällen noch nicht dramatisch: "Sollte eine Mahnung kommen, da die erste Zahlungsfrist versäumt wurde aufgrund der verspäteten Zustellung, ist das normalerweise kein Problem. Denn diese erste Mahnung löst noch keine Kosten aus. Die Rechnungen sollten dann möglichst zügig gezahlt werden", rät Simone Bueb.

Post kommt nicht an, Frist versäumt

Kommt ein Brief zu spät an, kann das in manchen Fällen unangenehme Konsequenzen haben, wenn für das Antwortschreiben Fristen gelten. "Ein normaler Brief gilt nach drei Tagen als zugestellt, dies kann bei wichtigen Unterlagen durchaus zum Problem werden. Wir raten Verbrauchern aktuell, sehr genau auf etwaige Fristen zu achten", so unsere Expertin. Und sie rät auch, bei der Weihnachtspost 2022 deutlich mehr Vorlauf einzuplanen.

Wichtige Briefe am besten per Einschreiben verschicken

Wichtige Briefe, also zum Beispiel Kündigungen oder Verträge am besten per Einschreiben verschicken, das rät die Verbraucherzentrale. Das kostet aber. Ein einfaches Einwurf-Einschreiben kostet 2,35 Euro zusätzlich zum Porto des Briefs. Dieses Einschreiben wird - wie der Name schon sagt - einfach nur eingeworfen, aber man kann es zurückverfolgen, ob es eingeworfen wurde. Das normale Einschreiben wird dem Empfänger persönlich gegen Unterschrift ausgehändigt. Es kostet 2,65 zusätzlich zum Briefporto. Die sicherste Art des Versands eines wichtigen Briefes ist das Einschreiben mit Rückschein, das auch gerichtsfest ist, wie die Verbraucherzentrale schreibt. Dafür sind 4,85 Euro zusätzlich zur normalen Briefmarke zu zahlen. Dafür gibt es dann eine Zustellbenachrichtigung mit Datum und Unterschrift des Empfängers.


55