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Originalverpackung aufheben Wie lange muss ich Originalverpackungen aufbewahren?

Wie lange muss ich die Originalverpackung einer Ware aufheben? Tipps von der Verbraucherrechtsexpertin Simone Bueb.

Stand: 08.01.2024

Eine Frau packt, an einem Tisch sitzend, ein Küchengerät aus. | Bild: mauritius images / Iakov Filimonov / Alamy / Alamy Stock Photos

Der sperrige Karton vom neuen Fernseher, Küchengerät oder Drucker nimmt in der Wohnung oder dem Keller einfach Platz weg. Muss ich ihn als Verbraucher aufheben? Und wenn ja, wie lange?

Diese Frage haben wir Simone Bueb, Referentin Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Bayern, gestellt.

"Grundsätzlich ist es so, dass das Gesetz sagt, ich muss gar keine Originalverpackung aufheben. Die Händler müssen innerhalb der Widerrufsfrist  - 14 Tage – die mir ja zusteht, wenn ich im Internet etwas gekauft habe, die Dinge auch ohne Originalverpackung zurücknehmen. Und wenn dort etwas anderes in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht, ist das nicht zulässig."

Simone Bueb, Rechtsanwältin

Originalverpackung aufheben für die Garantie

Was gilt im Garantiefall? Oder wenn der Onlinehändler eine längere Rückgabefrist einräumt - darf er auf die Originalverpackung bestehen?

"Da ist es tatsächlich etwas Anderes. Da raten wir Verbrauchern, wenn jetzt zum Beispiel ein Händler Garantie gibt, oder wenn ein Onlinehändler mir anbietet, ich kann die Sache nach 60 Tagen zurückgeben – da darf dann in den AGB stehen: 'Nur in Originalverpackung'. Sobald es über die gesetzliche Widerrufsfrist hinausgeht, können Originalverpackungen zurückverlangt werden, aber nur dann", sagt Simone Bueb.

Auch wenn Händler gezwungen sind, online bestellte Produkte innerhalb der zwei Wochen Widerrufsfrist auch ohne Originalkarton zurückzunehmen: Als Kunde muss ich die Ware ja geschützt in einer sicheren Verpackung zurücksenden. Und da ist die Originalverpackung, vor allem bei größeren Geräten, oft die beste Wahl.

Wenn auf ein Gerät Garantie besteht, dann den Karton oder die Verpackung doch besser aufbewahren - dazu rät Simone Bueb: "Grundsätzlich müssen Sie es nicht, haben Sie eine längere Rückgabefrist oder haben Sie eine Garantie, dann raten wir schon dazu, sie aufzuheben."

Und was darf eigentich alles ins Altpapier? Hören Sie zu diesem Thema rein, in Besser leben. Den BAYERN 1 Nachhaltigkeitspodcast:

https://www.ardaudiothek.de/episode/besser-leben-der-bayern-1-nachhaltigkeitspodcast/geschenkpapier-kartons-und-co-was-darf-ins-altpapier/bayern-1/84519180/


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