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Darf man Moos aus dem Wald mitnehmen? Mistelzweige, Moos, Tannenzapfen - das darf man aus dem Wald mitnehmen

Moos ist ein tolles Material für Kränze und andere Adventsbasteleien. Zusammen mit Tannenzapfen und roten Beeren ein echter Hingucker. Aber: Was darf man überhaupt aus dem Wald mit nach Hause nehmen? Das sind die Regeln.

Stand: 24.11.2023

Frau basteln Kranz aus Moos | Bild: mauritius-images

Grundsätzlich gilt: Alles, was Sie im Wald finden, gehört dem Besitzer des Waldes. Jeder Baum, jedes Tier, jeder Stein und jede Pflanze ist sein Eigentum. In Bayern kann der Waldbesitzer die Gemeinde, die Kommune oder Stadt, das Bundesland, der Bund, die Kirche oder eine Privatperson sein. Der Besitzer entscheidet darüber, wer was mitnehmen darf oder eben nicht. Sobald Sie also einen Ast ohne Einverständnis des Waldbesitzers mitnehmen, ist das streng genommen Diebstahl. Allerdings gibt es eine Ausnahme: Die sogenannte "Handstraußregelung“.

Die Handstraußregel

"Jeder darf (...) wild lebende Blumen, Gräser, Farne, Moose, Flechten, Früchte, Pilze, Tee- und Heilkräuter sowie Zweige wild lebender Pflanzen aus der Natur an Stellen, die keinem Betretungsverbot unterliegen, in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich entnehmen und sich aneignen."

Bundesnaturschutzgesetz, § 39 Absatz 3

Die Entscheidend sind die Worte "geringe Mengen" und "für den persönlichen Bedarf". Die Bayerische Verfassung garantiert jedem Bürger das Recht, Waldfrüchte, wie Pilze und Beeren und auch Pflanzen in ortsüblichem Umfang zu sammeln.

Allerdings gilt die Handstraußregel nicht für Pflanzen, die forstlich angebaut werden, wie Weihnachtsbäume oder Setzlinge, Schmuckreisig, Brennholz und sogar Steine. Wer größere Mengen sammeln will, muss sich eine Genehmigung der zuständigen Behörde besorgen. Das ist in der Regel die Untere Naturschutzbehörde des Kreises oder der Stadt. Einen solchen Antrag muss man immer schriftlich stellen.

Darf ich Moos mit nach Hause nehmen?

Unter Hobbygärtnern gibt es große Unsicherheiten, ob es erlaubt ist, Moos im Wald einzusammeln. Fakt ist: Auch für Moose gilt die "Handstraußregel". Kleinere Mengen Moos für den privaten Gebrauch sind also erlaubt. Ausgenommen sind die oben bereits erwähnten Torf-, Weiß- und Hainmoosarten, die unter Naturschutz stehen. Leider sind die Unterschiede der Moose oftmals schwer zu erkennen. Informieren Sie sich also vorher.

Da Moos im Ökosystem des Waldes eine wichtige Funktion übernimmt, untersuchen Sie das Moospolster nach kleinen Tieren, bevor Sie es mit den Fingern vorsichtig vom Boden loslösen. Verwenden Sie kein scharfes Werkzeug und entnehmen Sie nie mehr als die Hälfte einer Moospflanze, damit diese sich wieder regenerieren kann.

Das Sammeln von Pflanzen unter Naturschutz ist verboten

In Naturschutzgebieten, im Bereich von Naturdenkmalen und in Nationalparks ist das Sammeln von Naturmaterial, egal, ob Moos, Äste, Beeren oder Pilze grundsätzlich verboten. Zusätzlich gibt es bestimmte Pflanzenarten, die unter Naturschutz stehen. Sie dürfen weder gepflückt noch gesammelt werden. Geschützte Arten sind Torfmoos-Arten (Sphagnum ssp.), Weißmoose (Leucobryum ssp.), Hainmoose (Hylocomium ssp.) und die Stechpalme.

Gesetzliche Regeln fürs Pilze sammeln

Von Pilzen darf man in der Regel ein bis zwei Kilo pro Person und Tag sammeln. Auch hier braucht man jedoch für gewerbsmäßiges Pilze sammeln eine Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde. Es gibt auch Pilze, die unter Naturschutz stehen. Dazu gehören laut Bundesartenschutzgesetz Steinpilze, Rotkappen, Birkenpilze und Pfifferlinge. Die geschützen Arten darf man jedoch auch in geringen Mengen zum eigenen Bedarf sammeln.

Darf ich Tiere aus dem Wald mitnehmen?

Es scheint selbstverständlich, aber natürlich dürfen Sie keine lebenden oder toten Wildtiere aus dem Wald mit nach Hause nehmen. Auch nicht deren Nester, Eier, Federn oder Geweihstangen.

Darf ich Leseholz sammeln?

Leseholz ist Holz, das von selbst zu Boden gefallen ist. Es ist totes, morsches, abgefaultes und dürres Holz, welches nicht für den Verkauf bestimmt ist. Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gestattet unter bestimmten Voraussetzungen, dass jeder unentgeltlich in den Wäldern des Freistaates Bayern Leseholz für den Eigenbedarf sammelt. Das selbige gilt auch für Holz, das vom Waldeigentümer zurückgelassen wurde, also für Mistelzweige, Reisig, Tannenzapfen oder Rinde.

Darf ich selbst einen Weihnachtsbaum fällen?

Einfach in den Wald gehen und einen Christbaum fällen ist nicht erlaubt und demnach eine Ordnungswidrigkeit. Sie wird mit einer Geldbuße mit bis zu 50.000 Euro belegt.

Im Wald ist viel mehr essbar, als man auf den ersten Blick vermutet. Kennen Sie diese Wildobstarten?


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