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Abschleppen Vereinfachtes Abschleppverfahren: Schnelle Strafe für Park-Rowdys

In einigen bayerischen Gemeinden wird's eng für Park-Rowdys, die mit ihren Fahrzeugen Rettungswege oder Feuerwehrzufahrten blockieren. Stichwort "Vereinfachtes Abschleppverfahren" - so funktioniert's.

Stand: 15.07.2022

Auto abschleppen | Bild: ZV KD Oberland

Ob an Badeseen oder vielen touristisch beliebten Orten im Voralpenland - vor allem an schönen und heißen Wochenenden überall das gleiche Bild: Zugeparkte Rettungswege, Einfahrten und Feuerwehranfahrtszonen. Um diesem gefährlichen Treiben Einhalt zu gebieten, wenden immer mehr Kommunen das sogenannte "vereinfachte Abschleppverfahren" an. So Kochel, Jachenau, Walchensee, Tutzing und Wasserburg am Inn. 

Wie funktioniert das vereinfachte Abschleppverfahren? 

Beim Abschleppen auf öffentlichen Straßen und Plätzen geht normalerweise nichts ohne die Polizei: Sie muss den Parkverstoß feststellen, den Abtransport veranlassen und die notwendigen Formalitäten erledigen. (Muss ich bei einem Bagatellunfall die Polizei rufen?)

Weil das angesichts dünner Personaldecken und vielfältiger anderer Aufgaben gerade für kleinere Kommunen nicht ausreichend zu leisten ist, organisieren sich immer mehr von ihnen in kommunalen Zweckverbänden, wie zum Beispiel dem Zweckverband Kommunale Dienste Oberland mit derzeit 147 Mitgliedern, wie u.a. Rosenheim, Miesbach, Tutzing oder Garmisch-Partenkirchen. Diesen Zweckverbänden übertragen sie Aufgaben wie etwa Geschwindigkeitsmessungen oder Parkraumüberwachung. 

Damit das rechtlich wasserdicht ist, legt zuerst jede Kommune mit der Polizei und dem Zweckverband gemeinsam einen Katalog von bestimmten, besonders sensiblen Bereichen in ihrem Gebiet an - etwa Feuerwehrzufahrten, Behindertenparkplätze und Rettungswege. Stellen Mitarbeiter des Zweckverbands dann später auf ihren Kontrollgängen Parkverstöße fest, läuft das dann so ab, wie Thorsten Preßler vom Zweckverband Kommunale Dienste Oberland (ZV KD Oberland) erklärt: "Wir rufen dann bei der zuständigen Polizeidienststelle an, und die Kollegen prüfen die Anfrage anhand des vorliegenden Katalogs - und fordern dann vom Schreibtisch aus das Abschleppunternehmen an." So wird die Polizei entlastet und etwa zugeparkte Rettungswege werden schneller frei - was der Sicherheit aller zu Gute kommt. 
(Haben Sie sich auch schon geärgert, wenn ein Autofahrer mit seinem Fahrzeug gleich zwei Parkplätze blockiert? Lesen Sie dazu: Ist Parkplatzverschwendung strafbar?)

Wer bezahlt das vereinfachte Abschleppverfahren? 

Die Polizei beauftragt das Abschleppunternehmen - und stellt ihre Forderung dann an den Abgeschleppten.

Wird nach dem vereinfachten Abschleppverfahren abgeschleppt, entstehen quasi zwei "Rechnungen": Die Polizei, die das Abschleppunternehmen beauftragt, übernimmt vorerst die Kosten dafür (= sogenanntes "Bestellerprinzip": Wer bestellt, zahlt) und stellt eine entsprechende Forderung an den Abgeschleppten.  

Das zusätzliche Bußgeld für den Parkverstoß wird aber nicht von der Polizei abgewickelt, sondern von dem kommunalen Zweckverband: "Die Kommunen buchen und bezahlen Überwachungsstunden beim Zweckverband; für jeden zu bearbeitenden Fall - also "Knöllchen" -  kommt eine Bearbeitungsgebühr hinzu", erklärt Thorsten Preßler vom ZV KD Oberland.  

Kann ich als Privatperson jemanden abschleppen lassen? 

Ob Sie selbst zum Telefonhörer greifen, um ein Abschleppunternehmen zu beauftragen - etwa weil ein Auto Ihre Einfahrt blockiert - sollten Sie sich gründlich überlegen.

Zuerst ist entscheidend, wo genau das Fahrzeug steht: Steht es auf öffentlichem Grund - etwa direkt VOR Ihrer Einfahrt auf der (öffentlichen) Straße, darf nur auf Veranlassung der Polizei abgeschleppt werden. Auf Ihrem eigenen Grund und Boden können Sie zwar ein Abschleppunternehmen beauftragen, aber es gilt: Wer bestellt, zahlt. Sie müssen also erstmal selbst die Kosten fürs Abschleppen bezahlen, und dann in einem Zivilprozess klären lassen, ob Ihr Vorgehen verhältnismäßig war und Sie Ihr Geld zurück bekommen. Ob ein Gericht aber in Ihrem Sinne entscheidet, ist keinesfalls sicher.

Haben Sie auch schon mal auf einem Supermarkt-Parkplatz ein vermeintliches "Knöllchen" bekommen? Warum das kein Strafzettel ist und was Sie damit auf keinen Fall machen sollten, lesen Sie hier: Darf mir ein Supermarkt einen Strafzettel verpassen?


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