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Unwetter in Schwebheim

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Welche Versicherung bei Unwetter zahlt

Anpacken und aufräumen. Das heißt es für die Bewohner in den Unwettergebieten. Vor allem geht es jetzt auch darum, den Schaden abzuschätzen, der durch das Wasser entstanden ist. Und welche Versicherung die Kosten übernimmt. Von Wolfram Schrag

Schäden an Gebäuden

Es gibt drei Versicherungen, die für Unwetterschäden in Frage kommen: Hausratsversicherung, Wohngebäudeversicherung und Elementarschadenversicherung.

Die Hausratversicherung: Versichert sind alle Dinge, die man wegtragen kann. Von der Waschmaschine bis zum Laptop, Mobiliar, Lampen oder Bekleidung. Die Hausratversicherung springt ein bei Sturm, Hagel oder Hochwasser, unabhängig, ob man Mieter oder Vermieter ist. Die Versicherungssumme sollte 650 € / qm Wohnfläche betragen, um nicht unterversichert zu sein.

Die Wohngebäudeversicherung: Übernimmt Schäden am eigenen Haus durch Sturm, Hagel oder Blitzschlag, z.B. um für die Kosten zur Trocknung der Wände, je nach vereinbarter Versicherungssumme oder wenn ein Fenster durch Sturm zerstört wurde und Regenwasser eindringt. Diese ist übrigens keine Pflichtversicherung.

Rückstauschäden zusätzlich versichern

Aber Vorsicht: Schäden durch "Rückstau“ sind meist weder durch die Hausrat- noch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt.

Das sind Überschwemmungen vor allem in Kellern, die durch eine überlastete Kanalisation entstehen.

Da die Gemeinden und Kreise die Kanalisation nur bis zu einer bestimmten Regenmenge konzipieren müssen, kommen Überflutungen

über die Kanalisation immer wieder vor. Insbesondere wer Kellerräume zu Büros oder eine Werkstatt ausgebaut hat, sollte sich

zusätzlich versichern.

Die Elementarschadenversicherung: Sie deckt Flutschäden ab durch Überschwemmung und auch die Kanalisation. Hierbei ist aber zu beachten, dass es historisch gefährdete Gebiete gibt, in denen diese Versicherung sehr teuer ist oder neu gar nicht abgeschlossen werden kann. Wer einmal einen Schaden hatte, bekommt möglicherweise keinen neuen Schutz oder muss deutlich höhere Prämien zahlen. Es kann auch sein, dass der Selbstbehalt steigt. Ein bisschen ist dies wie bei der Kfz-Vollkaskoversicherung – je mehr Unfälle, desto teurer.

Was muss man nach einem Schadensereignis tun?

  1. Schäden dokumentieren und alles fotografieren
  2. Schaden mindern: Wenn durch Hagel Fenster zerstört werden, muss man möglichst schnell das Fenster abdichten, dass nicht auch noch Regen hereinströmt.
  3. Dann sollte man den Versicherungsvertreter anrufen. Experten raten, bei der Regulierung nicht zu schnell auf Entschädigungsangebote einzugehen, sondern diese in Ruhe zu prüfen. Es ist bekannt, dass manche Versicherungen schnell eine relativ geringe Entschädigung anbieten.

Schäden an Autos

Bei Schäden an geparkten oder stehenden Autos greift die Teilkaskoversicherung. Sie ersetzt Schäden durch Beulen, die durch umstürzende Bäume oder Hagelschlag entstehen. Auch bei plötzlichen Überschwemmungen etwa in Tiefgaragen übernimmt sie die Schäden.

Wird ein Auto während der Fahrt von Bäumen oder Ästen getroffen, kommt es auf die genauen Umstände an. Stürzen Gegenstände plötzlich vor das Fahrzeug auf die Straße, greift die Teilkaskoversicherung. Liegen Hindernisse allerdings schon länger auf der Straße, hilft nach Angaben des ADAC nur eine Vollkaskoversicherung.

Ausnahmen: Nicht übernommen werden außerdem auch Schäden durch Überflutungen, wenn der Autofahrer sich fahrlässig selbst in Gefahr begibt. Das trifft etwa dann zu, wenn er eine durch eine überschwemmte Unterführung fährt und stecken bleibt.