Einwegbecher (Symbolbild)
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Umwelthilfe verklagt Kaffeeshop-Ketten wegen Einwegbechern

Seit Januar müssen Restaurants und Cafés Getränke und Speisen zum Mitnehmen auch in Mehrweggebinden anbieten. Die Deutsche Umwelthilfe moniert, dass das Gesetz oft missachtet wird und hat geklagt - auch gegen eine Plattlinger Kioskkette.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Niederbayern am .

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) will mehrere große Supermarkt- und Kaffee-Shop-Ketten gerichtlich dazu zwingen, ihr Mehrwegangebot zu verbessern. Zu den verklagten Firmen gehört nach Angaben der DUH auch der Plattlinger Systemgastronom "Yorma’s", der in zahlreichen deutschen Bahnhöfen Kioske betreibt.

Die Kette biete in vielen ihrer Filialen Kaffee und Tee ausschließlich in Einweggetränkebechern mit Plastikdeckeln an. Damit verstoße das Unternehmen gegen die im deutschen Verpackungsgesetz festgeschriebene Mehrwegangebotspflicht, teilte die Umwelthilfe auf BR24-Anfrage mit. Seit dem 1. Januar sieht das Gesetz vor, dass solche Getränke immer auch in Mehrwegverpackungen angeboten werden und dass die Kundschaft auch ausdrücklich auf diese umweltfreundlichere Alternative hingewiesen wird.

Klagen auch gegen Rewe, Edeka und Starbucks

Wie die DUH weiter mitteilt, habe man die Verstöße gegen die Mehrwegangebotspflicht bei Testkäufen in mehreren "Yorma‘s"-Filialen festgestellt. Da das Unternehmen auch nach Hinweisen nicht bereit gewesen sei, künftigen Verstößen gegen die Mehrwegangebotspflicht vorzubeugen, habe man beim Landgericht Deggendorf Klage eingereicht. Ähnliche Verfahren hat der Umweltverband nach eigenen Angaben auch gegen die Supermarktketten Rewe und Edeka sowie die Café-Kette "Starbucks" angestrengt.

Das vor 22 Jahren in Plattling gegründete Systemgastronomie-Unternehmen "Yorma’s" betreibt nach eigenen Angaben mehr als 60 Bahnhofskioske in ganz Deutschland. Die Firma hat mehr als 1.000 Mitarbeiter.

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