Die einen sprechen von einem „Meisterzwang“ , den sie kritisieren. Die anderen nutzen lieber - wie die Handwerkskammern - das Wort „Meisterpflicht“ und wollen die möglichst wieder ausweiten.
2004 wurde die Meisterpflicht gelockert
Eigentlich herrscht hierzulande Gewerbefreiheit – also jeder kann seine Dienstleistung anbieten. Allerdings wurde 1953 das Gesetz zur Ordnung des Handwerkes in Deutschland erlassen. In 94 Berufen durfte einen Handwerksbetrieb nur öffnen, wer selber den Meisterbrief an der Wand hängen hat oder einen Meister beschäftigt. Damit sollte eine gute Qualität, Sicherheit und die Ausbildung von Jugendlichen garantiert werden. Hier setzte die rot-grüne Regierung 2004 bei einer Reform an: als Mittel gegen die damals hohe Arbeitslosigkeit hatte sie auch die Selbständigkeit entdeckt. In 53 Berufen wurde die Meisterpflicht abgeschafft – darunter Fliesenleger oder Raumausstatter.
Handwerk verteidigt Meisterbrief
Die Folge: viele Soloselbständige bieten ihre Dienste ohne besonderen Qualifikationsnachweis an – auch aus anderen Europäischen Staaten. In die Handwerksrolle aber müssen sie sich eintragen und sind damit Mitglied in den Handwerkskammern und zahlen Beiträge. Streit um die Meisterpflicht hat es seit 1953 immer wieder gegeben. Während das Handwerk sie verteidigt, weil nur so gute Leistung und Ausbildung garantiert seien, lehnen andere den Zwang ab. Auch die EU hat sich in die Diskussion schon eingemischt: den Meisterbrief deutscher Art gibt es woanders nicht . Wer sich trotzdem mit einem der noch 41 Berufe mit Pflicht hierzulande niederlassen will, der muss sich erst noch qualifizieren.