Ein Senioren Ehepaar läuft die Straße entlang.
Bildrechte: BR/Julia Müller

Mit dem Berliner Testament wollen sich Ehe- oder Lebenspartner gegenseitig absichern und die Versorgung des länger Lebenden sicherstellen.

Per Mail sharen
Artikel mit Audio-InhaltenAudiobeitrag

Mein Partner als Alleinerbe: Das Berliner Testament

Wenn Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner einander zu Alleinerben einsetzen wollen, verfassen sie ein Berliner Testament. Es ist zwar die häufigste Form des gemeinschaftlichen Testaments, doch es gibt einiges zu beachten.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

Mit dem Berliner Testament wollen sich Ehe- oder Lebenspartner gegenseitig absichern und die Versorgung des länger Lebenden sicherstellen. Damit wollen sie beispielsweise verhindern, dass sie ein Haus verkaufen müssen, um die Kinder nach dem Tod eines Partners auszuzahlen. Und sie wollen bestimmen, wem nach dem Tod des Überlebenden der gemeinsame Nachlass zufallen soll. In einem Berliner Testament setzen sie sich deshalb gegenseitig als Alleinerben ein. Und sie bestimmen, wer das Erbe antritt, wenn beide Partner verstorben sind.

Varianten des Berliner Testaments

Das Berliner Testament ist eine Regelung, die in anderen Ländern unbekannt ist. Damit wird deutlich, welch starke Stellung die Ehe auch im Grundgesetz hat. Es gibt zwei Varianten des Testaments der Ehegatten oder Partner: die "Trennungslösung" und die "Einheitslösung".

Bei der Einheitslösung bestimmen die Partner gemeinsam die Erben des Überlebenden, die Schlusserben. Im Fall der Trennungslösung setzen sich die Ehe- oder Lebenspartner zu Vorerben ein und häufig die Kinder als Nacherben oder im Fall des eigenen Überlebens als Ersatzerben ein. Dadurch entstehen mit dem ersten Todesfall zwei getrennte Vermögensmassen, nämlich die des verstorbenen Partners und die des Überlebenden. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn es Schlusserben aus der jeweils anderen Familie geben soll.

Strafklausel für Nachkommen

Wenn ein Elternteil stirbt, haben Kinder schon nach der gesetzlichen Regelung einen Anspruch auf einen Teil ihres Erbes. Dieser bemisst sich in der Höhe der Hälfte des Erbteils und kann nur in Geld ausbezahlt werden. Auch durch das Berliner Testament wird dieser Pflichtteil nicht ausgeschlossen. Allerdings können die Ehegatten in das Berliner Testament eine Klausel einbauen, dass das Kind "bestraft" wird, wenn es beim Tod des ersten Elternteils seinen Pflichtteil beansprucht. Dann soll es auch beim Tod des zweiten Elternteils nur den Pflichtteil erhalten und damit nicht Erbe sein.

Diese Strafklausel soll verhindern, dass der Elternteil zum Beispiel das Familienhaus verkaufen muss, um das Kind auszuzahlen. Allerdings sollte diese Klausel gut formuliert sein, rät der Fachanwalt für Erbrecht, Martin Lang aus München: "Man sollte schon deutlich ins Testament reinschreiben: Wer den Pflichtteil fordert und auch erhält, ist auch im zweiten Erbfall nur pflichtteilsberechtigt." Mit dieser klaren Formulierung habe der Elternteil die Chance, das Kind zu überzeugen und aufzufordern, sich diesen Schritt noch einmal zu überlegen. Die bessere Variante sei aber, dass sich die Eltern mit den Kindern einigen, dass diese bis zum Tode des letzten Elternteils auf ihren Pflichtteil verzichten. Dieses muss allerdings dann in einem notariellen Vertrag festgeschrieben sein.

Scheidung beendet Testament

Nicht alle Ehen überleben ein Testament. Wenn eine Ehe geschieden wird, verfällt das Berliner Testament. Dabei reicht es schon aus, dass die Voraussetzungen für die Scheidung vorlagen oder einer der Partner die Scheidung beantragt hat.

Neue Ehe nach dem Tod des Ehegatten

Wenn der überlebende Ehegatte noch einmal heiratet, kann er das Berliner Testament anfechten, weil ein neuer Pflichtteilsberechtigter hinzukam. Dazu gilt eine Frist von einem Jahr seit der Eheschließung. Denkbar ist, dass der Ehegatte sein Vermögen an den neuen Partner oder die Partnerin verschenkt. Dann würden Kinder aus erster Ehe nur noch den Pflichtteil erhalten, wären also keine Erben. Doch dies kann das ursprüngliche Paar im Berliner Testament verhindern, indem eine Wiederverheiratungsklausel eingebaut wird. Allerdings empfehlen Erbrechtsexpertinnen und Experten, diese von einem Fachanwalt formulieren zu lassen.

Einer schreibt – beide unterschreiben

Wenn Ehepartner ein gemeinsames Testament verfassen, gilt: Einer schreibt das Testament per Hand, beide unterschreiben am Ende mit Datum. Ansonsten gibt es keine speziellen Formvorschriften für das Berliner Testament.

Im Video: Urteil zum "Berliner Testament"

Erbschaftssteuer: Urteil zum "Berliner Testament"
Bildrechte: BR24
Artikel mit Video-InhaltenVideobeitrag

Erbschaftssteuer: Urteil zum "Berliner Testament"

Dieser Artikel ist erstmals am 25. Februar 2024 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel erneut publiziert.

Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!