Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), Archivbild
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Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will den erleichterten Zugang zur Kurzarbeit noch einmal um drei Monate verlängern.

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Kurzarbeitergeld: Sonderregel soll verlängert werden

Kurzarbeitergeld soll weiterhin gezahlt werden, wenn zehn Prozent der Beschäftigten einer Firma von Arbeitsausfall betroffen sind. Diese Sonderregel will Bundesarbeitsminister Hubertus Heil bis 30. September verlängern. Begründung: Der Ukraine-Krieg.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will den erleichterten Zugang zur Kurzarbeit noch einmal um drei Monate verlängern. Bis Ende September soll Kurzarbeitergeld somit bereits dann gezahlt werden können, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten im Betrieb vom Arbeitsausfall betroffen sind. Bis zum Beginn der Corona-Pandemie hatte die Schwelle bei einem Drittel gelegen.

Störungen in Lieferketten wegen des Ukraine-Kriegs

Begründet wird die geplante Verlängerung nicht mehr mit Pandemie-Auswirkungen, sondern mit den Folgen des russischen Kriegs in der Ukraine. Deshalb drohe, "dass sich die bereits während der Covid-19-Pandemie aufgetretenen und durch sie mit ausgelösten Störungen in den Lieferketten weiter verschärfen".

Das Ministerium geht bei seinem Vorschlag von Kosten von rund 60 Millionen Euro aus, da im dritten Quartal monatlich rund 50.000 zusätzliche Beschäftigte in Kurzarbeit erwartet würden.

Mehrere Kurzarbeit-Regelungen laufen wie geplant Ende Juni aus

Wie geplant zum 30. Juni 2022 auslaufen sollen weitere pandemiebedingte Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld, nämlich höhere Leistungssätze, längere Bezugsdauer und die Einbeziehung der Leiharbeit. "Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass die von der Covid-19-Pandemie ausgehenden Auswirkungen auf die Wirtschaft zunehmend nachlassen", heißt es in dem Papier des Arbeitsministeriums.

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