Das Arbeitsrecht kennt keine Spielpause. Und auch wenn laut einer Umfrage mehr Arbeitgeber als vor vier Jahren Verständnis zeigen: Fußball begeisterte Mitarbeiter haben kein Recht auf Schauen während der Arbeitszeit – selbst dann nicht, wenn die eigene Elf auf dem Spielfeld steht.
Das kann aber zumindest eine Abmahnung nach sich ziehen. Denn die Arbeitsleistung muss erbracht werden. Das gilt auch, wenn das Radio läuft. Allein oder gemeinsam mit den Kollegen Fernsehen zu schauen, muss der Chef erlauben. Und auch wer sich am Computer auf den neuesten Spielstand bringen will, muss aufpassen. Die private Nutzung des PC sollte der Arbeitgeber auf jeden Fall ausdrücklich erlaubt haben.
Ein Gespräch mit dem Chef kann helfen
Gleiches gilt für firmeneigene Smartphones oder persönliche Geräte. Wird die Aufmerksamkeit gestört, kann das die Arbeitspflicht verletzen. Und wer sich für die wichtigsten Spiele Urlaub nehmen will, muss das zuvor beantragen. Um Streitfälle zu vermeiden, lohnt ein Gespräch mit dem Vorgesetzten. Vielleicht lässt sich die Arbeitszeit ja verschieben oder eine längere Pause von 90 Minuten ist bis 15. Juli ausnahmsweise erlaubt.