Bildrechte: Picture Alliance

Hochhaus mit Solaranlage in Berlin

Artikel mit Bild-InhaltenBildbeitrag

Bilanz nach einem Jahr Mieterstromgesetz

Der Bundestag hat vor einem Jahr das sogenannte Mieterstromgesetz verabschiedet. Damit sollte es auch Mietern von Wohnungen ermöglicht werden, Solarstrom vom Dach des Hauses zu beziehen. Von Dirk Vilsmeier

Über dieses Thema berichtet: Wirtschaft kompakt am .

Damit sich das lohnt mussten aber mit dem Gesetz einige Hürden aus dem Weg geräumt werden. Die Bundesverbände der Solar- und Immobilienwirtschaft haben jetzt eine Umfrage ihrer Mitglieder zu den ersten Erfahrungen mit dem Mieterstromgesetz vorgestellt. Danach muss noch kräftig nachgebessert werden,so das Fazit der Verbände zum neuen Mieterstromgesetz. Lediglich einhundert geförderte Projekte wurden der Bundesnetzagentur zufolge bislang in Deutschland umgesetzt. Ein Bruchteil des eigentlichen Potentials, so Carsten Körnig, Chef des Bundesverbandes Solarwirtschaft. 

"Die Umfragen haben das ganz klar belegt, dass die Wohnungswirtschaft sich hier weniger Hemmnisse, weniger Bürokratie, leichtere Zählerkonzepte vorstellt. Es kann nicht sein, dass man mit 850 Netzbetreibern das einzeln abprüfen muss, in welcher Zählerkonstellation man ein solches Mieterstrommodell betreiben muss. Also hier müssen Standards festgelegt werden, Entbürokratisierung und eine Vereinfachung. Und dann kommen wir hier auch sehr schnell voran, weil es sich ja eigentlich für alle rechnet." Carsten Körnig, Chef des Bundesverbandes Solarwirtschaft

Auch Mieter sollen von Solarstrom profitieren

Kerngedanke des Gesetzes ist, dass nicht nur wohlhabende Immobilieneigentümer von einer erneuerbaren Stromversorgung auf dem Dach profitieren sollen, sondern auch Mieter. Außerdem sollen damit weitere, bislang ungenutzte, Flächen für die Stromerzeugung gewonnen werden.