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Bundesfinanzhof München

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Bundesfinanzhof zweifelt an Zinsen

Es ist ein gutes Geschäft für den Fiskus: Pro Jahr nimmt er drei bis vier Milliarden Euro an Nachforderungszinsen ein, deren Höhe per Gesetz festgelegt ist. Nun hat der Bundesfinanzhof erstmals diese Regelung in Frage gestellt. Von Wolfram Schrag

Über dieses Thema berichtet: Wirtschaft kompakt am .

Der neunte Senat des Bundesfinanzhofs hat zumindest ab dem Jahr 2015 schwerwiegende Zweifel, dass die Zinshöhe von sechs Prozent noch mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Deshalb hat er im zu entscheidenden Fall die Vollziehung des Zinsbescheids in Höhe von mehr als 240.000 Euro ausgesetzt. So viel war bei dem Steuerpflichtigen im Zuge einer Betriebsprüfung allein an Nachzahlungszinsen bis 2017 angefallen, gegen die er gerichtlich vorging.

Entscheidungen widersprechen sich

Im neunten Senat des BFH sitzt auch dessen Präsident Rudolf Mellinghoff, der schon seit längerem die geltende Zinsregelung kritisch sieht. Die steht seit 1961 im Gesetz, sei aber im Moment sachlich nicht gerechtfertigt, heißt es in dem Beschluss und sei nicht begründet,außerdem verstoße sie gegen den allgemeinen Gleichheitssatz. Angesichts der niedrigen Zinsen verstoße die Regelung möglicherweise auch gegen das Übermaßverbot. Die Zinsregelung wirke wie ein rechtsgrundloser Zuschlag auf die Steuerfestsetzung. Erst vor drei Monaten hatte ein anderer Senat des BFH für den Zeitraum 2013 die Zinsregelung noch für verfassungsgemäß erachtet. Im den Folgejahren waren die Zinsen aber weiter gesunken.