Die Ansbacher Datenschützer des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht (BayLDA) haben das Betriebssystem Windows 10 unter die Lupe genommen und festgestellt: In der Unternehmens-Version entspricht es geltenden Datenschutz-Richtlinien.
Gruppenrichtlinien müssen angepasst werden
Das gilt allerdings nicht „ab Werk“, sondern erst nachdem die Experten einige Einstellungen wie etwa die Gruppen-Richtlinien gezielt verändert hatten. Werden diese Änderungen nicht vorgenommen, ist Windows 10 ein eher „kommunikationsfreudiges“ Betriebssystem, wie Thomas Kranig, der Präsident des BayLDA, es bezeichnete.
"Software as a Service" als Datenschutzproblem
Das liegt unter anderem daran, dass Hersteller Microsoft das Betriebssystem als ständig gewarteten Service vertreibt und die Software laufend aktualisiert. Deshalb kommuniziert Windows 10 oft mit den Microsoft-Servern, wobei unter anderem auch Nutzerdaten übertragen werden.