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WhatsApp demnächst erst ab 16

WhatsApp will angeblich das Mindestalter demnächst auf 16 Jahre hochsetzen. Hintergrund ist die Datenschutzgrundverordnung, die ab Ende Mai gilt. Fraglich ist aber, wie die Regel in der Praxis umgesetzt werden kann. Von Christian Sachsinger

Über dieses Thema berichtet: Wirtschaft kompakt am .

WhatsApp plant offenbar die Altersbeschränkung auf 16 Jahre hochzusetzen. Das melden verschiedene Medien unter Berufung auf den Fan-Blog WABetaInfo. Eine offizielle Bestätigung durch das Unternehmen gibt es bislang zwar nicht. Aber WhatsApp muss tatsächlich eine solche Regelung bis zum 25. Mai umsetzen. Dann nämlich gibt es ein neues Datenschutzgesetz in Europa.

Bislang keine offizielle Altersgrenze

Aktuell sieht WhatsApp ein Mindestalter von 13 Jahren vor, beziehungsweise jenes Alter, das die Gesetze jedes Landes vorschreiben. Diese Angabe aus den Nutzungsbedingungen ist aber nicht eindeutig, auch weil in den App-Stores teilweise 0 Jahre als Altersgrenze angezeigt wird. Für das Datenschutzrecht ist bislang noch jedes Land selbst zuständig. In Deutschland gibt es keine klare Regelung. Es reicht aus, dass der Jugendliche die Folgen (hier der Nutzung von WhatsApp) abschätzen kann, wie es etwas schwammig heißt.

Europäisches Datenschutzgesetz schafft Klarheit

Am 25. Mai tritt die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Sie setzt nun ein Mindestalter von 16 Jahren fest. Der entsprechende Passus steht im Artikel 8 der DSGVO.

Hat das Kind noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet, so ist diese Verarbeitung nur rechtmäßig, sofern und soweit diese Einwilligung durch den Träger der elterlichen Verantwortung für das Kind oder mit dessen Zustimmung erteilt wird. (Europäische Datenschutzgrundverordnung)

Einzelne EU-Staaten könnten die Altersgrenze dabei niedriger ansetzen, Deutschland hat dies aber nicht getan, daher gelten hierzulande für WhatsApp 16 Jahre.

Noch ist unklar, wie geprüft wird

In Deutschland überwacht die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Andrea Voßhoff, ob sich WhatsApp an die Regeln hält. Ein Sprecher von Voßhoffs Behörde bestätigte dem Bayerischen Rundfunk, dass noch nicht klar ist, wie genau die Altersgrenzenregel umgesetzt wird. Dass die 16 Jahre hierzulande kommen, sei aber unstrittig. Es kann nun sein, dass ein Identverfahren angewandt wird, wie man es beim Erwerb einer Mobilfunkkarte inzwischen durchlaufen muss. Es seien aber auch andere Methoden denkbar, so der Voßhoff-Sprecher.

Kontrollen werden sich noch hinziehen

Die Datenschutzbeauftragte muss im Prinzip ab dem 25.5. kontrollieren, ob die Altersgrenze eingehalten wird. Das passiert am ehesten, wenn es Beschwerden etwa von Nutzern oder deren Eltern gibt. Allerdings will die Behörde auch von selbst aktiv werden, wenngleich noch nicht sofort. Denn durch die neue Denn durch die neue Datenschutzgrundverordnungen kommt eine ganze Flut an zusätzlichen Aufgaben auf die Datenschutzbehörden zu. Tatsächlich aber kann Voßhoff auch Bußgeld-Verfahren in Gang bringen, wenn der US-Konzern sich nicht an die hiesigen Regeln hält. Ungeklärt ist indes, wie strikt WhatsApp bei seinen Alt-Nutzers nachprüfen muss, wer schon 16 ist und wer noch nicht.