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Verwirrspiel um Vorratsdatenspeicherung

Eigentlich schreibt das Gesetz vor, Nutzerdaten zu speichern. Die Bundesnetzagentur setzt die Vorratsdatenspeicherung momentan aber nicht um. Nun macht ein Staatsanwalt Druck, mit möglichen Konsequenzen für die Nutzer. Von Christian Sachsinger

Über dieses Thema berichtet: Wirtschaft kompakt am .

Der Detmolder Oberstaatsanwalt Christopher Imig prüft Ermittlungen gegen die Deutsche Telekom und Vodafone einzuleiten, weil beide Unternehmen wichtige Handydaten nicht herausgegeben hatten. Konkret ging es um zwei Tötungsdelikte aus den Jahren 2017 und 2018, bei denen die Standortdaten bei der Ergreifung der Täter hätten helfen können. Die beiden Unternehmen verweigerten die Herausgabe und beriefen sich darauf, dass sie die Daten derzeit nicht speichern müssen.

Bundesnetzagentur prüft nicht

Fakt ist, dass das Telekommunikationsgesetz seit Juli 2017 die Vorratsdatenspeicherung zwar vorschreibt. Da derzeit gegen diese Regelung laufen und auch beim Europäischen Gerichtshof über die Speicherung von Telefon- und Internetdaten verhandelt wird, ist die Speicherung de facto ausgesetzt. Wie ein Sprecher der Bundesnetzagentur dem Bayerischen Rundfunk bestätigte, . Es wird also nicht kontrolliert. Das letzte Wort spricht aber nicht die Netzagentur. 

Staatsanwälte können Datenspeicherung durchdrücken

Unabhängig von der Bundesnetzagentur können die Strafverfolgungsbehörden aktiv werden. Die grundsätzliche Pflicht, Daten zu speichern besteht, nach Angaben des Bundesnetzagentur-Sprechers weiter. Und wenn sich Telekommunikationsgesellschaften weigern, bei der Klärung eines Verbrechens mitzuhelfen, droht ihnen ein Verfahren, wie der aktuelle Fall in Nordrheinwestfalen zeigt. Für die Nutzer in allen Bundesländern zeigt das: sie können sich nicht darauf verlassen, dass ihre Daten nicht gespeichert und weitergegeben werden.

Welche Daten werden gespeichert?

Das schreibt die Speicherung von Verbindungs- und Standortdaten vor. Wo sich der Nutzer mit seinem Handy während eines Telefonats befindet, wird dabei für vier Wochen festgehalten. Telefonnummern und andere Kommunikationsdaten (auch bei SMS, WhatsApp und anderen Messangerdiensten) müssen zehn Wochen lang gespeichert werden. Inhalte der Gespräche werden grundsätzlich gelöscht, außer bei SMS, weil es hier angeblich zu kompliziert ist, den Inhalt von der Telefonnummer zu trennen.