Mit Hilfe von GPS/GSM-Trackern lassen sich entlaufene Haustiere und gestohlene Autos wiederfinden. Besorgte Eltern hängen sie auch gerne an die Schulranzen ihrer Kinder.
Das Mikro ist tabu
Das geht soweit in Ordnung, sagt die Bundesnetzagentur. Aber in die Tracker darf kein Mikrofon integriert. Die Behörde beruft sich dabei auf Paragraf 90 des Telekommunikationsgesetzes. Danach sind Sendeanlagen verboten, die dazu dienen, „das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen von diesem unbemerkt abzuhören“.
Der große Wanzen-Crash
Solche elektronischen Wanzen dürfen nicht verkauft werden. Und wer eine besitzt, muss sie vernichten und das dokumentieren.
Cayla – die alte Petze
Schon im letzten Jahr hat sich die Bundesnetz-Agentur für die Privatsphäre der Kleinsten stark gemacht. Im Februar hat sie die High-Tech-Puppe Cayla verboten, ein Spielzeug, das das Kinderzimmer abgehört hat. Im November dann folgte der Bann für Kinderuhren mit Abhörfunktion.
Datenschutz auch für die Kleinen
Zur Begründung führt der Präsident des Amtes Jochen Homann an: „Es geht um den Schutz der Schwächsten der Gesellschaft.“ Und in der Informationsgesellschaft heißt Schutz auch Datenschutz.