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Bewertungsportal

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BGH-Urteil zu Jameda ein Paukenschlag für Bewertungsportale

Der Bundesgerichtshof gab einer Ärztin recht, die nicht im Bewertungsportal Jameda erscheinen will. Das Urteil dürfte Auswirkungen auch auf andere Bewertungsportale haben - egal ob für Reisen, Restaurants oder Handwerker. Von Florian Regensburger

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Jameda listet auf seinem Portal ungefragt Ärzte auf, um sie von deren Patienten bewerten zu lassen. Das ist eigentlich eine gute Sache, könnte man meinen - eigentlich, denn: Bislang führte Jameda auf den Profilseiten von Ärzten, die ein solches kostenloses Basisprofil haben, Werbung von konkurrierenden Ärzten auf. Gegen Bezahlung können diese sich mit einem Bild und weiteren Informationen präsentieren. Ärzte, die den Aufwand und die Kosten dafür nicht stemmen können oder wollen, sehen da buchstäblich alt aus.

"Nur noch ein Suchmaschinenoptimierungs-Magnet"

Mit diesem Geschäftsmodell sei man als ungefragt erstelltes "Zwangsprofil nur noch ein Suchmaschinenoptimierungs-Magnet", sagte der Kölner Medien- und Internet-Rechtsexperte Christian Solmecke zu BR24. Man sucht nach einem Arzt und findet viele - am besten sehen dabei diejenigen aus, die dafür bezahlen. Deshalb hatte eine Hautärztin von Jameda die Löschung ihres ungefragt erstellten Eintrags verlangt.

Jameda ändert Geschäftspraxis

Die Medizinerin aus Köln hat nun vor dem Bundesgerichtshof (BGH) Recht bekommen. Jameda kündigte daraufhin umgehend an, die fraglichen Anzeigen konkurrierender, zahlender Ärzte künftig auf seinem Portal nicht mehr anzuzeigen. Damit kommt das Unternehmen wohl einer Welle von Lösch-Anträgen zuvor: Im Schnitt einmal pro Woche erreiche ein entsprechendes Anliegen seine Kanzlei, sagt Solmecke.

Einträge ohne Konkurrenz-Anzeigen dürfen bleiben

Diese haben nun aber wohl, zumindest bei Jameda, keine großen Aussichten mehr auf Erfolg. Denn erscheinen keine bunten Anzeigen von Konkurrenten unter dem schmucklosen Basisprofil eines Arztes, hat der Arzt auch keinen Anspruch auf Löschung seines Eintrags. Dann überwiegen die Rechte auf Meinungs- und Informationsfreiheit seitens des Portals zum Beispiel das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Arztes.

Auswirkungen auf andere Portale erwartet

Allerdings: Ähnliche Angebote, die im Umfeld eines ungefragt erstellten Unternehmens-Profils auch - möglicherweise attraktiver gestaltete, bezahlte - Anzeigen von Konkurrenzunternehmen anzeigen, gibt es längst nicht nur bei Jameda. Potenziell hat das aktuelle BGH-Urteil damit Auswirkungen auf "jedes Bewertungsportal, das auf irgendeine Weise Premium-Kunden bevorzugt", sagt Christian Solmecke. Und Bewertungsportale gibt es im Netz zuhauf: Für Restaurants, Reisen, Onlineshops, Handwerksbetrieb oder auch für Arbeitgeber. Viele davon müssen nun ihr Geschäftsmodell überprüfen.