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Datenschutz

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Bayerns Wirtschaft kritisiert neuen EU-Datenschutz

Die EU-Datenschutzgrundverordnung bringt für Verbraucher neue Auskunfts- und Informationsrechte. Für die bayerischen Unternehmen bedeutet sie aber zunächst zusätzlichen Aufwand und auch Rechtsunsicherheit. Von Florian Regensburger

Über dieses Thema berichtet: LÖSCHEN Wirtschaft und Börse am .

Unternehmen müssen künftig alle Kunden genau darüber unterrichten, welche Informationen sie zu welchem Zweck über sie speichern. Sie müssen jegliche Verarbeitung dieser Daten dokumentieren - und die Daten auf Verlangen auch wieder löschen. Was die Verbraucher mehrheitlich freuen dürfte, kritisiert die Vereinigung der bayerischen Wirtschaft vbw.

Angst vor hohen Bußgeldern

"Damit wird zusätzliche unnötige Bürokratie in die Unternehmen getragen", erklärte vbw-Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt. Zwar gibt es Ausnahmen für Unternehmen unter 250 Mitarbeitern, etwa von der Dokumentationspflicht; oder von der Verpflichtung, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, wenn nicht mindestens 10 Mitarbeiter regelmäßig mit Kundendaten hantieren.

Doch bei kleinen Unternehmen herrscht teils trotzdem Verunsicherung, etwa bei der Frage, ob zu diesen 10 Mitarbeitern auch Azubis und Teilzeitkräfte zählen. Denn theoretisch drohen bei Verstößen Strafen von bis zu 20 Millionen Euro.

Datenschützer sieht keinen Grund zur Panik

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (LDA) erklärt dagegen, es bestehe kein Grund zur Panik. Bußgelder werde man nur dann verhängen, wenn jemand wissentlich oder vorsätzlich gegen die neuen Regeln verstoße. "Man versucht, ihnen zu helfen, das zu erfüllen, was die Grundverordnung verlangt und nur dann, wenn es jemanden gibt, der ganz genau weiß, was er tun muss, und das nicht getan hat, dann werden auch Bußgelder eine Rolle spielen", sagte der Präsident des LDA, Thomas Kranig, dem BR.

Ein weiteres Schreckgespenst vor allem für kleinere Unternehmen sind Abmahnungen, die von geschäftstüchtigen Anwälten verschickt werden könnten, wenn zu Beispiel eine Firma die Datenschutzerklärung auf ihrer Website nicht rechtzeitig der DSGVO angepasst hat. Dann drohen Abmahnkosten oder ein zeitraubendes und möglicherweise ebenfalls kostenintensives Gerichtsverfahren.