Regierung verabschiedet niedrigere Strafen bei Kinderpornos

Berlin: Die Mindeststrafen für den Besitz, den Erwerb und die Verbreitung von Kinderpornografie sollen wieder sinken. Das sieht eine Gesetzesänderung vor, die das Bundeskabinett beschlossen hat. Die Verbreitung von kinderpornografischem Material soll künftig beispielsweise mit mindestens sechs statt zwölf Monaten geahndet werden. Damit nimmt die Bundesregierung eine Verschärfung aus dem Jahr 2021 zurück. Die Ampel-Koalition reagiert auf Kritik von Anwälten und Richtern, die die Verhältnismäßigkeit der Strafen in Einzelfällen nicht gewährt sahen. Bundesjustizminister Buschmann sagte, in der Praxis der Strafverfolgung habe es viele Probleme gegeben, besonders für Personen, die entsprechende Bilder und Videos ungewollt zugespielt bekommen hätten, zum Beispiel in WhatsApp-Gruppen. Buschmann sprach von einer hohen Zahl solcher Fälle. Über die Änderung des Gesetzes muss der Bundestag entscheiden.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 07.02.2024 14:00 Uhr

Zur BR24 Startseite