NPD-Nachfolger bekommt kein Geld vom Staat

Karlsruhe: Der früheren NPD wird für sechs Jahre die staatliche Parteienfinanzierung gestrichen. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Der Zeitraum von sechs Jahren ist gesetzlich vorgegeben. Durch das Streichen der staatlichen Gelder entfällt unter anderem auch die steuerliche Begünstigung der Partei, die sich inzwischen in "Die Heimat" umbenannt hat. Aus Sicht der Richter ist sie darauf ausgerichtet, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen. Den Antrag zum Streichen der öffentlichen Mittel hatten Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung gestellt. Mit dem Urteil stellt sich die Frage, ob auch die rechtspopulistische AfD von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden kann. Dies wird von politischen Gegnern der AfD mit der Begründung gefordert, sie sei eine potenzielle Gefahr für die Demokratie.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 23.01.2024 11:00 Uhr

Zur BR24 Startseite