Karlsruhe kippt Erhöhung der Parteienfinanzierung

Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht hat die Erhöhung der staatlichen Parteienfinanzierung gekippt. 2018 hatten die damaligen Regierungspartner Union und SPD beschlossen, die Obergrenze für Zuschüsse des Staats an die Parteien deutlich anzuheben, von 165 auf 190 Millionen Euro. Inzwischen liegt sie wegen Preisanpassungen bei 205 Millionen. Grüne, FDP und Linke hatten dagegen Klage eingereicht und aus Sicht der Verfassungsrichter haben die Parteien nicht hinreichend dargelegt, warum sie diese Summe zusätzlich brauchen. Union und SPD wollen die Parteienfinanzierung jetzt zügig neu regeln. Ob die Parteien die Beträge, die sie seit 2018 durch die umstrittene Erhöhung zusätzlich erhalten haben, zurückzahlen müssen, ist noch nicht klar. Allerdings haben die meisten Parteien für diesen Fall wohl Vorsorge getroffen.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 24.01.2023 15:00 Uhr

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