Geschäftsführer des Freizeit-Lands Geiselwind zu Bewährungsstrafe verurteilt

Geiselwind: Der Geschäftsführer des gleichnamigen Freizeit-Lands ist vom Landgericht Würzburg wegen Betrugs und Steuerhinterziehung zu einem Jahr und neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Strafe wird laut Staatsanwaltschaft zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem muss der 39-jährige die unterschlagenen Sozialabgaben und Steuern in monatlichen Raten zurückzahlen. Der Geschäftsführer des Freizeitparks Geiselwind hatte bereits beim Prozessauftakt gestanden, insgesamt 374.000 Euro veruntreut zu haben. Beispielsweise hatte er Mitarbeitern aus Rumänien mehr Gehalt ausbezahlt, als auf den Lohnzetteln angegeben wurde. Dadurch wurden Sozialabgaben gespart. Außerdem mussten die Saisonkräfte deutlich länger arbeiten, als vertraglich vereinbart - wofür er aber nicht mehr bezahlte.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 30.10.2023 15:00 Uhr

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