Dieselfahrverbot in München gilt nicht für Beschäftigte im Schicht und Pflegedienst

München: Das Dieselverbot in der erweiterten Umweltzone soll nicht für Beschäftigte im Schichtdienst sowie Mitarbeiter von Sozial- und Pflegediensten gelten. Diese weitere Ausnahme hat der Münchner Stadrat per Allgemeinverfügung beschlossen auf Antrag der SPD-/Volt-Fraktion. Das bedeutet, dass die betreffenden Personen doch nicht jedes Jahr aufs Neue Einzelausnahmegenehmigungen beantragen und ihren Anspruch jeweils nachweisen müssen. Sie werden damit Anwohnenden, dem Lieferverkehr und dem Handwerk gleichgestellt. Für den Fall einer solchen Entscheidung hatten die Deutsche Umwelthilfe und der Verkehrsclub Deutschland bereits im Vorfeld mit einer Klage gedroht. Beschlossen hat der Stadtrat auch, dass die Gebühren für Ausnahmegenehmigungen von bis zu 200 Euro im Jahr auf 25 Euro gesenkt werden.

Sendung: BR24 Nachrichten, 01.02.2023 14:45 Uhr

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